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Erneuerbare Energien: Klimapaket begünstigt Privateigentümer

Sie reden schon vom "weltweit größten Klimapaket", die Abgeordneten im Umweltministerium. Heute sollen 14 Gesetze und Verordnungen umgesetzt werden. Unteranderem gibt es jetzt Zuschüsse für erneuerbare Energien zum Heizen im Altbau. Die Pflicht sie einzusetzen, entfällt

Berlin - Ein Scheitern des Klimagipfels der Vereinten Nationen auf Bali hat die Regierung gar nicht erst eingeplant. Deshalb zielt sie mit dem Klimapaket, dessen erster Teil an diesem Mittwoch durch das Kabinett geht, gleich auf das anspruchsvolle Klimaziel für das Jahr 2020. Bis dahin soll Deutschland seine Treibhausgasemissionen um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 vermindern. Im Umweltministerium ist vom „weltweit größten Klimapaket“ die Rede. Am Mittwoch geht es zunächst um 14 Gesetze und Verordnungen, mit denen die Beschlüsse der Meseberger Regierungsklausur vom August umgesetzt werden sollen.

Nachdem mit dem Emissionshandel die Minderungsziele für die Stromwirtschaft und die Industrie festgelegt worden sind, sind nun die Haushalte und der Verkehr dran. Beim Verkehr ist das Klimapaket etwas dürftig. Am Mittwoch geht es zunächst nur um ein Eckpunktepapier zur Änderung der Kfz-Steuer vom Hubraum als Berechnungsgrundlage hin zum Schadstoffausstoß einschließlich Kohlendioxid (CO2). Da den Ländern die Steuer zusteht, wird die eigentliche Reform erst im Mai vorliegen, wenn sie mit den Ländern abgestimmt ist. Zudem wird eine Erhöhung der Beimischungsquote für Biosprit und eine Verordnung über die Nachhaltigkeit des Biosprits vorgelegt.

Die meisten Änderungen betreffen die Energieeffizienz von Gebäuden – wenn auch nur von Privathäusern. Die Energieeinsparverordnung soll 2009 verschärft werden. Neubauten und sanierte Altbauten sollen dann eine um 30 Prozent höhere Energieeffizienz haben. Dieser Wert soll 2012 noch einmal um 30 Prozent gesteigert werden.

Neu ist das Erneuerbare-Wärmegesetz. Derzeit liegt der Anteil erneuerbarer Energien bei der Heizenergie bei etwa sechs Prozent. Ziel ist es bis 2020 einen Anteil von 14 Prozent zu erreichen. Für Neubauten soll es eine Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien geben. Bei der Altbausanierung haben die drei beteiligten Ministerien – Umwelt, Wirtschaft und Bau – erst am Sonntag beschlossen, den ursprünglichen Plan aufzugeben, ebenfalls eine Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien vorzuschreiben. Aus dem Umweltministerium wurde dieser Verzicht auf die Pflicht zum einen damit begründet, dass sich der Anteil von derzeit sechs höchstens auf 7,5 Prozent würde erhöhen lassen. Zudem gebe es ein absehbar großes Defizit bei der Kontrolle dieser Pflichten. Den Ländern gelinge es ja schon nicht, die Einhaltung der derzeit gültigen Energieeinsparverordnung bei der Sanierung von Altbauten zu kontrollieren. „Das wäre ein bürokratisches Monster“, heißt es aus dem Umweltministerium. Außerdem wäre es nicht mehr möglich, die Umrüstung zu fördern, weil eine Einsatzpflicht die Förderung aus verfassungsrechtlichen Gründen unmöglich mache.

Stattdessen soll der Einsatz der erneuerbaren Energien nun mit einem aufgestockten Förderprogramm erreicht werden. Bisher lag es bei 130 Millionen Euro, im nächsten Jahr sollen es 350 Millionen Euro sein und 2009 schließlich 500 Millionen. Gefördert wird beispielsweise die Installation von Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung. Auch für den Einbau von Holzpelletheizungen soll es Zuschüsse geben. Worauf sich die Bundesregierung nicht einlassen will, ist der Einsatz von Bioölen oder Biogas in gewöhnlichen Brennwertkesseln. „Das hätte die Mineralölindustrie gerne gehabt“, heißt es im Ministerium. Das wiederum lässt das erste Länder-Erneuerbare-Wärmegesetz in Baden-Württemberg, das 2008 in Kraft treten soll, allerdings zu. Baden-Württemberg hat sich für den Pflichteinsatz sowohl in Neubauten als auch bei Altbausanierungen entschieden. Als Sanierung gilt der Ersatz einer Heizung. Ob das Gesetz noch Bestand haben wird, wenn es das Bundesgesetz geben wird, ist allerdings fraglich. Denn dann würden nur Baden-Württemberger, die ihre Heizkessel austauschen, nicht in den Genuss der Bundesförderung kommen, weil sie eine Einsatzpflicht für erneuerbare Energien haben.

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