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Politik: Erneuter Streit um Entschädigung - das Lied vom Teilen (Kommentar)

Eine deutsche Regierung hat erstmals einen Gesetzentwurf zur Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern verabschiedet. Das ist die gute Nachricht.

Eine deutsche Regierung hat erstmals einen Gesetzentwurf zur Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern verabschiedet. Das ist die gute Nachricht. Leider ist die Kritik daran fast überhaupt nicht berücksichtigt worden. Deshalb gibt es gleich wieder Streit. Das ist die schlechte Nachricht. Seit Wochen moniert ein Teil der Opferseite die vorgesehene Anrechnung bereits gewährter Entschädigungen. Vor allem jüdische Holocaust-Überlebende fühlen sich benachteiligt, wenn sie vielleicht nicht die ganze ihnen für die Zwangsarbeit zustehende Summe erhalten. Das ist verständlich - und doch auch wieder ein Rückschritt. Der dem Gesetz zugrundeliegende Kompromiss war ein Ergebnis der Solidarität: Die Verbände der im Westen, vor allem in den USA lebenden NS-Opfer, die in der Regel zumindest für einen Teil ihres Leidens bereits entschädigt wurden, machten sich zum Anwalt der Opfer im Osten, die bisher leer ausgegangen waren. Diese Solidarität stößt nun offenbar an ihre Grenze. Natürlich wird der Anspruch auf Entschädigung für Zwangsarbeit nicht dadurch aufgehoben, dass ein Opfer, zum Beispiel, bereits für KZ-Jahre entschädigt wurde. Aber Solidarität könnte auch heißen: Wer in irgendeiner Form für NS-Leid entschädigt wurde, darf für Zwangsarbeit eine kleinere Summe erhalten als ein Opfer, das noch gar keine Entschädigung bekommen hat. Über diesen Vorschlag empört sich Michael Witti. Das zeugt von Zorn, nicht von Geschick. Beeinflussen kann man Gesetzesentwürfe nur durch Gespräche, nicht durch Verweigerung.

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