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Politik: Erstschlag als Verteidigung

Völkerrechtler warnen vor Krieg ohne Mandat der UN

Von Barbara-Maria Vahl,

New York

Der französische Präsident Jacques Chirac hat an seiner Position keinen Zweifel gelassen: kein Militärschlag gegen den Irak ohne eine neue Resolution vom UN-Sicherheitsrat. Umstritten ist nach wie vor, ob ein nicht vom Sicherheitsrat abgesegneter Militärschlag ein durch das Völkerrecht gedeckter Krieg oder aber ein illegaler Angriffskrieg wäre. Der Zündstoff für diese Diskussion wurde bei der Verabschiedung der UN-Resolution 1441 gelegt, als auf Druck der Amerikaner – und gegen den Willen der Franzosen – ein wichtiges Detail ausgelassen wurde: die Klärung der Frage, ob der Sicherheitsrat eine neue Resolution zu beschließen habe, bevor die angedrohten „ernsthaften Konsequenzen“ in die Tat umgesetzt werden. Der Sicherheitsrat müsse „ im Falle eines schwerwiegenden Vertragsbruchs noch einmal zusammentreten“, heißt es in der Resolution. Theoretisch könnte das bedeuten, es würde ausreichen, wenn die USA dem Sicherheitsrat einfach erklären, dass sie nun den Krieg beginnen.

UN-Generalsekretär Kofi Annan betont, mit Resolution 1441 sei angestrebt worden, „dass es eine zweite Resolution geben kann". Die Resolution fordere „sehr klar“, dass für den Fall eines Vertragsbruch die Angelegenheit vor den Sicherheitsrat komme. Bezogen auf die „Bush-Doktrin“, nach der Präventivschläge im Kampf gegen den Terror gestattet sind, sagte Annan: Bei offensichtlichen Anzeichen für einen drohenden Angriff könne man einen Erstschlag starten – das sei dann Prävention. Wenn die Bedrohung nicht unmittelbar erkennbar sei, werde es aber eine „sehr heikle Angelegenheit". Man müsse sehr vorsichtig damit sein, sich auf das Feld solcher „vorbeugenden Militärschläge zu begeben“, warnte Annan. Damit würden nur Präzedenzfälle geschaffen.

Nach Ansicht von Anne-Marie Slaughter, Präsidentin der US-Gesellschaft für Völkerrecht, ist die Bush-Doktrin nicht durch das Völkerrecht gedeckt. Wie der UN-Generalsekretär wanrte auch sie davor, andere Staaten könnten es als Präzedenzfall sehen, sollten die USA darauf beharren, dass „Gewaltanwendung als vorbeugende Selbstverteidigung“ legal sei. Das wäre vom Standpunkt des Völkerrechts ein „erheblicher Rückschritt“ und würde eine „Bedrohung der internationalen Sicherheit“ bedeuten.

Barbara-Maria Vahl[New York]

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