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Politik: EU: Türkei muss Sondergerichte abschaffen

Das Verfahren gegen die Kurdenpolitikerin Leyla Zana wird zum Testfall für die Umsetzung der Reformen

Istanbul. Der Fall der seit zehn Jahren inhaftierten Kurdenpolitikerin Leyla Zana sorgt für neuen Druck der EU auf die Türkei. Nach dem jüngsten Verhandlungstag im Prozess gegen Zana in Ankara am Freitag zeigte sich der Kovorsitzende der türkisch-europäischen Parlamentarierkommission, Joost Lagendijk, bestürzt über das Verfahren. In dem von in- und ausländischen Beobachtern heftig kritisierten Prozess geht es um die Rechtmäßigkeit einer Gerichtsentscheidung aus dem Jahr 1994. Das Urteil wird am 21. April erwartet. Lagendijk forderte, die Türkei solle ein Zeichen für ihren Reformwillen setzen und die so genannten Staatssicherheitsgerichte bis dahin abschaffen.

Testfall für Europa

Die EU verlangt schon länger die Auflösung dieser für schwere politische Straftaten zuständigen Sondergerichte, doch hat die Türkei bisher nicht entschieden, ob und wann das geschehen soll. Der Prozess gegen die mit dem Menschenrechtspreis des EU-Parlamentes ausgezeichnete Zana gilt als Testfall dafür, in welchem Maß die jüngsten EU-Reformen in der Türkei umgesetzt werden. Das EU-Parlament hatte erst am Donnerstag kritisiert, die Reformen schlügen sich nur ungenügend im Alltag des Landes wieder. Lagendijk sagte, mit dem Verfahren gegen Zana habe die Türkei auf dem Weg nach Europa ein Eigentor geschossen. „Aber das Spiel ist noch nicht vorbei“, sagte er.

Die Kurdenpolitikerin Zana hatte 1991 in der Türkei für Aufsehen gesorgt, indem sie ihrem Amtseid als Parlamentsabgeordnete einen Satz in kurdischer Sprache hinzugefügt hatte. Drei Jahre später wurden sie und ihre Mitangeklagten Hatip Dicle, Orhan Dogan und Selim Sadak wegen Mitgliedschaft in der Kurdenguerilla PKK verurteilt. Das Urteil wurde im Jahr 2001 vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg beanstandet. Seit dem vergangenen Jahr läuft in Ankara das Wiederaufnahmeverfahren. Zana-Anwalt Yusuf Alatas sagte in seinem Plädoyer, in der knapp 700 Seiten starken Begründung des ersten Urteils seien nur auf fünf oder sechs Seiten Vorwürfe gegen die Angeklagten zu finden gewesen; der Rest habe aus einer Verdammung der kurdischen PKK bestanden. Auch im neuen Prozess habe das Gericht konsequent die Staatsanwaltschaft bevorzugt und die Verteidigung behindert, sagte Alatas.

Auch Lagendijk sagte, es sei „kein guter Prozess". Da der Richter seit dem Beginn des Wiederaufnahmeverfahrens alle Anträge auf vorzeitige Freilassung Zanas abgelehnt hat, rechnet die Verteidigung mit einer Bestätigung der ersten Entscheidung.

Zana selbst hatte in den vergangenen Tagen ebenfalls eine erneute Verurteilung vorausgesagt. Lagendijk sagte, eine Bestätigung der ersten Urteile würde negative Folgen für die EU-Bewerbung der Türkei haben. Die türkische Justiz steht der Demokratisierung und den EU-Reformen skeptisch bis feindlich gegenüber.

Hilfe aus London

Wie sehr die türkische Regierung Veränderungen in diesem Bereich herbeiwünscht, zeigte sich ebenfalls am Freitag: Während die Richter am Staatssicherheitsgericht ihr neues Urteil im Fall Zana vorbereiteten, unterzeichnete Justizminister Cemil Cicek mit dem britischen Botschafter ein Hilfsprogramm – 9000 Richter in der ganzen Türkei sollen Fortbildungskurse in Sachen Menschenrechte erhalten.

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