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Politik: EU-Verfassung: Fischer drückt aufs Tempo Union will aber im Bundestag Details klären

Berlin - Im Bundestag zeichnet sich eine breite Mehrheit für die EU-Verfassung ab. Allerdings ist noch im Detail umstritten, wie die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat in Europafragen künftig ausgestaltet werden sollen.

Berlin - Im Bundestag zeichnet sich eine breite Mehrheit für die EU-Verfassung ab. Allerdings ist noch im Detail umstritten, wie die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat in Europafragen künftig ausgestaltet werden sollen. Die CDU/CSU werde diese Punkte „nicht durchwinken, sondern sorgfältig beraten“, kündigte Unionsfraktions-Vize Wolfgang Schäuble (CDU) am Donnerstag bei der ersten Lesung des Ratifizierungsgesetzes zur EU-Verfassung an. Außenminister Joschka Fischer (Grüne) warb im Bundestag hingegen für eine möglichst schnelle Ratifizierung in Deutschland: „Ich wünsche mir, dass einer der ganz wichtigen Staaten in der EU eine klare, schnelle und richtige Entscheidung trifft.“ Sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat ist eine Zweidrittelmehrheit für die EU-Verfassung nötig, damit das Vertragswerk ratifiziert werden kann. Der Bundestag soll etwa Mitte Mai zustimmen. Mit der Zustimmung des Bundesrates wird erst etwas später gerechnet.

Der baden-württembergische Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU) bezeichnete die EU-Verfassung im Bundestag als „einen großen Schritt nach vorne“. So weise der Vertragstext der Europäischen Union klare Kompetenzen zu. Teufel hob insbesondere die Aufgaben der EU in der europäischen Außenpolitik hervor.

Die EU-Verfassung räumt den nationalen Parlamenten in den 25 EU-Staaten eine neuartige Wächterrolle ein: So sollen auch Bundestag und Bundesrat künftig vor dem Europäischen Gerichtshof klagen können, wenn sie den Verdacht haben, dass die Europäische Union ihre Kompetenzen überschreitet. Nach den Vorstellungen der CDU/CSU soll der Bundestag bereits dann eine solche Klage einreichen können, wenn ein Drittel der Abgeordneten dem zustimmt. Rot-Grün will hingegen eine andere Lösung: Danach soll eine Subsidiaritätsklage erst nach einem Mehrheitsbeschluss im Bundestag möglich sein.

In der EU-Verfassung ist außerdem vorgesehen, dass Bundestag und Bundesrat ein Veto einlegen können, falls die Staats- und Regierungschefs eines Tages das Brüsseler Prinzip der Mehrheitsentscheidung auf weitere Politikbereiche ausdehnen sollten. Teufel forderte am Donnerstag, dass Bundestag und Bundesrat in diesem Fall schon vorher ihre Zustimmung geben müssten. Fischer wandte sich allerdings dagegen, die Bundesregierung im Kreis der Staats- und Regierungschefs durch entsprechende Beschlüsse schon vorher festzulegen.

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