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Am Mittwoch wird das Bundesverfassungsgericht wie geplant das Urteil zur Euro-Rettung verkünden.

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Update

Euro-Rettung: Bundesverfassungsgericht lehnt Gauweilers Eilantrag ab

In letzter Minute wollte der CSU-Politiker Peter Gauweiler die Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Euro-Rettung noch kippen. Damit ist er gescheitert. Das Urteil wird somit wie geplant am Mittwoch verkündet. Staatsrechtler spekulieren darüber, wie es ausfallen wird.

Das Bundesverfassungsgericht wird sein Urteil zum Euro-Rettungsschirm ESM wie geplant am Mittwoch verkünden. Eine Eilklage des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, der das verhindern wollte, sei gescheitert, teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Gauweiler wollte den Rettungsschirm stoppen, bis die Europäische Zentralbank (EZB) ihren Beschluss, unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten zu kaufen, rückgängig macht.

Gauweiler hält den am 6. September gefassten Beschluss der EZB für verfassungswidrig. Die EZB habe sich ohne demokratische Ermächtigung zu einem „Hyper-Rettungsschirm“ konstituiert und damit eine völlig neue Situation für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit des ESM-Vertrages geschaffen, argumentierte Gauweiler. Er hatte beantragt, den Urteilstermin zu verschieben, falls das Gericht nicht bis Mittwoch über seinen Antrag entscheiden könne.

Aus Sicht des Verfassungsgerichts hat Gauweiler mit seinem neuen Antrag "sein Begehren im einstweiligen Rechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht erweitert". Sein am 7. September eingegangener Antrag sei darauf gerichtet, dem Bundespräsidenten die Ratifikation des ESM-Vertrages zu untersagen, solange nicht der EZB-Rat seinen Beschluss über den Ankauf von Staatsanleihen aufgehoben und die Wiederholung eines solchen Beschlusses verbindlich ausgeschlossen habe.

Staatsrechtler rechnen mit Ratifizierung unter Vorbehalten

Das Bundesverfassungsgericht wird nach der nun verkündeten Entscheidung wie geplant am Mittwoch sein Urteil zu früheren Eilklagen gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt verkünden. Das Gesetz für den Rettungsschirm ESM hatte ursprünglich bereits am 1. Juli in Kraft treten sollen; dies wurde aber wegen mehrerer Eilklagen verschoben.

Mehrere Staatsrechtler rechnen damit, dass das Gericht eine Ratifizierung der Gesetze unter bestimmten völkerrechtlichen Vorbehalten erlauben wird. Etwa der Auflage, dass Deutschland das Recht haben muss, den - eigentlich unkündbaren ESM-Vertrag - doch zu kündigen. Ein weiterer Vorbehalt könnte festlegen, dass die Obergrenze für den deutschen Kapitalanteil beim ESM ausdrücklich festgeschrieben wird und nicht ohne weiteres steigen kann.

Der mit einem Stammkapital von 700 Milliarden Euro ausgestattete permanente Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) soll Euro-Krisenländer langfristig stabilisieren. Deutschland haftet dabei von allen Ländern mit dem größten Anteil, nämlich mit bis zu 190 Milliarden Euro. Davon sind 22 Milliarden Euro eingezahltes und rund 168 Milliarden Euro abrufbares Kapital.

Wagenknecht unterstützt Gauweiler

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, Sahra Wagenknecht, bekräftigte unterdessen ihre Unterstützung für Gauweilers erweiterten Eilantrag. Die EZB-Entscheidung bedeute einen unlimitierten Ankauf von Staatsanleihen, soweit die Länder unter den ESM-Rettungsschirm gehen. „Weil „wir dafür mithaften“, würden Deutschland immer mehr Risiken aufgeladen, die parlamentarisch nicht kontrollierbar seien. Dies sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, sagte Wagenknecht im Südwestrundfunk.

Der Ko-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europa-Parlament, Markus Ferber (CSU), übte Kritik an Gauweilers Klage und verwies im Radiosender RBB darauf, dass die EZB als unabhängige Institution nun nicht „Staatsanleihen in riesigen Mengen aufkaufen“ werde. Es gehe vielmehr darum, „eine Feuerwehr zur Verfügung zu haben, die schnell an den Hydranten kann, während der ESM ja ein eher bürokratischer Weg ist, um irgendwann Zugang zum Hydranten zu bekommen, um Feuer zu löschen“, sagte Ferber.

(AFP/dapd)

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