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Existenzminimum: Mehr für Arme soll mehr für alle sein

Bündnis fordert höhere Hartz-IV-Sätze – auch Landwirte sind dabei.

Warum sich Landwirte und Umweltschützer für höhere Hartz-IV-Regelsätze stark machen, muss Ottmar Ilchmann erst mal erklären. Wer am Existenzminimum herumkrebse, habe keine andere Wahl, als seine Lebensmittel beim Discounter zu kaufen, so der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft. Das stärke die Marktmacht der Billiganbieter – und zwinge immer mehr Bauern zu Selbstausbeutung und umweltschädlicher Massenproduktion.

Die Botschaft ist klar – und es ist auch die Begründung für einen höchst ungewöhnlichen Zusammenschluss von Erwerbsloseninitiativen mit Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Sozialverbänden, Bauern-, Umwelt- und Flüchtlingsorganisationen zu einem „Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum“: Die Deckelung der Regelsätze betrifft nicht nur die Bedürftigen, sondern die ganze Gesellschaft. Die Schere zwischen Arm und Reich öffne sich immer weiter, warnen die Initiatoren. Sie verlangen deutlich höhere Regelsätze, die Jahr für Jahr der Preisentwicklung angepasst werden. Und sie wollen eine Debatte darüber, wie viel ein Mensch hierzulande wirklich zum Leben braucht.

Um bei den Lebensmitteln zu bleiben: 5,40 Euro sind im Regelsatz von 2013 pro Tag für sämtliche Mahlzeiten eines erwachsenen, alleinstehenden Hartz- IV-Empfängers vorgesehen. Pubertierende müssen mit 3,44 Euro auskommen – was schon mal bedeuten kann, dass das Geld nur fürs Schulessen reicht. Tatsächlich benötigen würde ein 14-Jähriger nach Angaben des Dortmunder Forschungsinstituts für Kinderernährung jedoch – mittlere Supermarktpreise zugrunde gelegt – am Tag 7,46 Euro. Für einen Erwachsenen veranschlagen die Experten 8,56 Euro. Im ersten Fall fehlen im Regelsatz also monatlich nur für den Lebensmittelkauf 117,21 Euro. Im zweiten Fall sind es 94,65 Euro.

Auch andere Posten des täglichen Bedarfs seien in den Regelsätzen nicht oder zu gering abgedeckt, kritisiert das Bündnis. Komplett ignoriert würden die steigenden Kosten für Energie und Nahverkehr sowie der Kauf von Haushaltsgeräten. Das „Ausklammern der Preisentwicklung“ habe die bezahlbare Strommenge für Hartz-IV-Empfänger seit 2008 um 13 Prozent verringert. Für Fahrkarten sowie Kauf und Reparatur von Fahrrädern gibt es monatlich 24,05 Euro – trotz nachgewiesener Mobilitätsausgaben von 48 Euro in den untersten Einkommensgruppen. Und für „Gesundheitspflege“ sind 16,42 Euro vorgesehen. Da die Kassen Brillen, rezeptfreie Arznei und Fahrten zum Arzt nicht mehr erstatten, klaffe besonders bei älteren Menschen eine „breite Finanzierungslücke“, bilanziert Adolf Bauer vom Sozialverband Deutschland.

Nach dem Verfassungsgerichtsurteil von 2010, wonach der geltende Regelsatz gegen die Menschenwürde verstößt, sei dieser im Folgejahr „um lächerliche fünf Euro“ angehoben worden, so der Erwerbslosen-Funktionär Guido Grüner. Und Diakonie-Sprecherin Maria Loheide wirft der Regierung rundheraus vor, die Regelsätze „nach Haushaltsvorgaben schön gerechnet“ zu haben. Hinter der „verfassungswidrigen Deckelung“ der Regelsätze stecke aber auch ein beschäftigungspolitisches Motiv, behauptet Annelie Buntenbach vom DGB-Vorstand. In Verbindung mit den Zumutbarkeitsregeln für Arbeitsangebote solle „der Druck auf Arbeitslose hoch bleiben, auch niedrigst bezahlte Jobs anzunehmen“.

Das gestiegene Gewerkschafter-Interesse an auskömmlichen Regelsätzen liegt aber auch darin begründet, dass es mehr als 1,3 Millionen Erwerbstätige gibt, die ihre Niedriglöhne aus demselben Topf aufgestockt bekommen. Zudem orientieren sich die steuerlichen Grundfreibeträge an der Höhe von Hartz IV. „Angemessene Regelsätze“, so argumentiert Buntenbach, „sichern das Existenzminimum aller Steuerpflichtigen.“ Rainer Woratschka

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