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Politik: Falsche Adresse für Beschwerden des Bundestagspräsidenten (Kommentar)

Feixende Angeklagte und eine Phalanx von 22 Verteidigern, die mit immer neuen Anträgen das Verfahren platzen lassen möchten: Der Unmut des Bundestagspräsidenten über den Verlauf des Gubener Hetzjagd-Prozesses ist verständlich. Die Angeklagten zeigen keine Reue über den gewaltsamen Tod des algerischen Asylbewerbers.

Feixende Angeklagte und eine Phalanx von 22 Verteidigern, die mit immer neuen Anträgen das Verfahren platzen lassen möchten: Der Unmut des Bundestagspräsidenten über den Verlauf des Gubener Hetzjagd-Prozesses ist verständlich. Die Angeklagten zeigen keine Reue über den gewaltsamen Tod des algerischen Asylbewerbers. Vielmehr wollen sie das Verfahren nutzen, um das Gericht lächerlich zu machen und ihre Stärke zu demonstrieren. Thierses Schelte aber geht an die falsche Adresse. Die Verteidiger nutzen nur die Möglichkeiten der Rechtsordnung. Das mag schwer zu ertragen sein. Doch Aufgabe der Richter ist es, das Verfahren ordnungsgemäß zu beenden und jeden Revisisionsgrund zu vermeiden, auf den die Verteidiger lauern. Skandalös dagegen ist der Langmut der Staatsanwälte und Ermittler. Einige Angeklagte fielen erneut durch rechtsradikale Taten auf, andere schändeten vor wenigen Tagen den Gedenkstein des Opfers. Nach der Festnahme wurden sie wieder freigelassen. Gegen solch bornierte Täter müssen auch die Strafverfolger alle zu Gebote stehenden Möglichkeiten der Justiz nutzen. Sonst gefährden sie das Rechtsvertrauen.

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