zum Hauptinhalt
Kaum Aussicht auf den Nachzug der Eltern: Minderjährige Flüchtlinge in einem Heim in Karlsruhe.

© Uli Deck/dpa

Flüchtlinge aus Syrien: Familiennachzug wird so gut wie unmöglich

"Humanitäre Entscheidungen" blieben ja möglich, argumentierte die Regierung, als sie den Familiennachzug für Minderjährige aussetzte. Doch die könnten unmöglich werden.

Die Härtefallregelung für nachziehende Familienangehörige von Flüchtlingen, auf die sich SPD und Union letzte Woche verständigt haben, könnte ins Leere gehen. Nach dem Papier der Einigung, das dem Tagesspiegel vorliegt, wird der Nachzug von Eltern zu ihren minderjährigen Kindern an praktisch unerreichbare Voraussetzungen geknüpft.
Die Koalition hatte Ende Januar beschlossen, für zwei Jahre den Familiennachzug für Flüchtlinge auszusetzen, die lediglich eingeschränkten (subsidiären) Schutz in Deutschland genießen. Anschließend gab es Streit, ob dies auch für Eltern Minderjähriger gelte, die allein nach Deutschland gekommen sind. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und sein Justizkollege Heiko Maas (SPD) erklärten danach, in diesen Fällen seien „humanitäre Entscheidungen“ möglich.

"Keine allgemeine Härtefallregelung"

Die sollen aber laut Einigung nicht nach dem Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes geregelt werden, in dem es um die Familie geht, sondern mit den Paragrafen zur Aufnahme von Ausländern „aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland“. Das Asylpaket schließe „nicht die Aufnahme von Familienmitgliedern aus humanitären Gründen nach den §§ 22, 23 AufenthG (...) aus“, heißt es in der Einigung der Koalition.

In den Verwaltungsvorschriften zu § 22 wird ausdrücklich „der „Ausnahmecharakter der Vorschrift“ betont; sie sei „keine allgemeine Härtefallregelung“ und für Ausländer „in einer Sondersituation“ gedacht, die „im Gegensatz zu anderen Ausländern in vergleichbarer Lage“ stehen muss. Das sei eine Vorschrift für den US-Flüchtling Edward Snowden, meint dazu ein Insider, nicht aber für die Eltern syrischer Kinder. Menschenrechtler und Flüchtlingshelfer schätzen ohnehin, dass der Familiennachzug de facto länger ausgesetzt sein wird als die im Gesetz genannten zwei Jahre. Das Deutsche Institut für Menschenrechte nimmt an, dass es eher um vier Jahre gehen wird - vor allem deshalb, weil die Asylverfahren so lange dauern.

Mehr Schnellverfahren, mehr Abschiebungen

Die Koalition will das Asylpaket II - Nachfolger des ersten von Oktober 2015, es ist erst seit Ende November in Kraft- sehr rasch durch den Bundestag bringen. Am heutigen Freitag war die erste Lesung, am Montag sollen Sachverständige dazu angehört werden, am Dienstag berät der Innenausschuss in einer Sondersitzung und schon am Donnerstag soll das Paket nach zweiter und dritter Lesung verabschiedet sein. Neben neuen Schranken für den Familiennachzug führt das neue "Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren" Schnellverfahren für weitere Gruppen von Asylbewerbern ein, während derer sie in "besonderen Aufnahmeeinrichtungen" bleiben müssen.

Das sind in erster Linie Menschen aus Ländern, die in der Liste sicherer Herkunftsstaaten stehen oder die aus Behördensicht nicht ausreichend kooperieren, also ihre Fingerabdrücke nicht nehmen lassen wollten oder ohne Papiere sind. Wer sich nicht an die Verteilung aufs Bundesgebiet hält, wird künftig im Asylverfahren mit Sanktionen bestraft, auch Kranke sollen leichter abgeschoben werden können. Außerdem verschärft die Koalition in einem weiteren Gesetz die Möglichkeiten, Asylbewerber zurückzuschicken, die kriminell geworden sind, oder ihnen die Anerkennung als Flüchtlinge unmöglich zu machen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false