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Politik: Fischers Vergangenheit: Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen

Jetzt zankt auch die Frankfurter Justiz über den Fall Fischer. "Hochgradig lächerlich" findet der Vorsitzende Richter des Opec-Verfahrens, Heinrich Gehrke, das Ermittlungsverfahren gegen Joschka Fischer.

Jetzt zankt auch die Frankfurter Justiz über den Fall Fischer. "Hochgradig lächerlich" findet der Vorsitzende Richter des Opec-Verfahrens, Heinrich Gehrke, das Ermittlungsverfahren gegen Joschka Fischer. Der hessische Generalstaatsanwalt Hans-Christoph Schaefer sagt dagegen: "Die Staatsanwaltschaft war verpflichtet, das Verfahren einzuleiten." Und verbat sich "richterliche Bewertungen".

Die eine Meinung schließt die andere nicht aus. "Uneidliche Falschaussagen" gehören zum Alltag der Strafgerichte. Richter Gehrke sagt sogar: "Von morgens bis abends wird nichts wie gelogen." Hat die Lüge aber nicht unmittelbar mit dem Prozess zu tun, verfahren die meisten Staatsanwälte nach dem Prinzip der drei Affen: Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. Das ist ökonomisch, weil es den Beteiligten Arbeit spart. Und das "Opfer" dieser Tat, die Rechtspflege, ist ein reichlich abstraktes Gut.

Mit rechtsstaatlichen Grundsätzen hat diese Praxis nichts zu tun. Die Falschaussage vor Gericht wird mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Staatsanwälte müssen dieses Delikt verfolgen, wenn sie davon Kenntnis erhalten. Dass eine Anzeige vorliegt, ist nicht nötig. Das Gesetz ist deutlich: Bei "Verdacht" ist "der Sachverhalt zu erforschen".

Selten im Strafrecht ist die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit so groß wie bei der strafbaren Falschaussage. Würden die deutschen Staatsanwälte jeder Flunkerei vor Gericht nachspüren - sie hätten nur noch wenig Zeit für Anderes. Wäre der Betroffene nicht Außenminister, wäre deshalb vermutlich nie ermittelt worden.

Dies sagt freilich nichts darüber, ob die Ermittlungen auch zur Anklage führen. Sie wird nur erhoben, wenn die Strafverfolger eine Verurteilung Fischers für wahrscheinlich halten. Allein der Glaube hilft da nicht. Beweise müssen her - und das wird schwierig. Denn vor Gericht hat die Anklage darzulegen, dass Fischer mit Vorsatz - also bewusst - die Unwahrheit gesagt hat.

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