zum Hauptinhalt

Fremdenfeindlichkeit: Rechte Gewalt: Länder fordern härtere Strafen

Rassistische Gewalt soll nach dem Willen der Länder härter bestraft werden. Doch gegen den Gesetzentwurf des Bundesrats gibt es Widerstand. Die Regierung, Politiker von CDU, den Grünen und der Linken halten schärfere Strafen nicht für das richtige Mittel.

Opferberater, Richter und Staatsanwälte teilen diese Einschätzung. Sie halten den jetzigen Strafrahmen für ausreichend und fordern eine bessere Ausstattung der Justiz und konsequentes Vorgehen gegen rechte Gewalt. 2007 gab es laut Bundesinnenministerium 17 607 rechte Straftaten, bis Ende Juli 2008 waren es nach vorläufigen Angaben 10 655.

Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Meck lenburg-Vorpommern hatten den Entwurf im Sommer 2007 eingebracht. Er sieht vor, bei menschenverachtenden, fremdenfeindlich oder rassistisch motivierten Straftaten regelmäßig kurze Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten statt Geldbußen zu verhängen und lange Freiheitsstrafen nicht mehr zur Bewährung auszusetzen. Polizei und Strafverfolger sollen verpflichtet werden, die Motive zu ermitteln und dann das Strafmaß zu erhöhen.

„Strafrechtsänderungen wären ein Placebo“, sagt der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Andreas Schmidt (CDU). Sebastian Edathy (SPD), Vorsitzender des Innenausschusses, will dagegen klarmachen, dass es sich um „besonderes Unrecht“ handelt. Gegenwind kommt vom Richterbund: Kurze Freiheitsstrafen als Regel vorzuschreiben, sei schädlich, warnt Vorsitzender Christoph Frank. „Die Rückfallquote steigt. Zudem haben Richter heute schon diese Möglichkeit.“ Das Aussetzen auf Bewährung sei oft erfolgreicher als Haftstrafen. Richtig sei es aber, wenn die Tatmotivation geklärt würde, meint Judith Porath von der Opferperspektive Potsdam. Dass dies oft versäumt werde, liege an überarbeiteten Richtern, fehlender Kompetenz oder Desinteresse. Der bestehende Strafrahmen reiche aber aus.

Nicole Walter

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false