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Die Grünen wollen auf ihrem Parteitag auch über die Kinderförderung beraten

© dpa/Patrick Pleul

Vor dem Parteitag: Für eine bedarfsdeckende Kindergrundsicherung!

Die Grünen wollen am Wochenende über den sozialen Zusammenhalt in Deutschland debattieren. Die Bundestagsabgeordnete Franziska Brantner wirbt dafür, Kinderarmut mit einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung zu bekämpfen. Ein Gastkommentar.

Ole ist fünf Jahre. Seine Kita-Freunde gehen jetzt zum Fußballtraining. Er schaut zu. Oles Eltern haben kein Geld für den Verein. Anne ist sieben. Sie würde so gerne schwimmen lernen. Die Eltern können dies nicht bezahlen.

Wir wollen, dass alle Kinder gut aufwachsen können und ihnen allen gleich gute Teilhabe garantieren – ob in der Kita, in der Schule oder beim Sport. Wir wollen, dass alle Kinder das haben, was es zum Leben braucht. Deswegen sollen Familien einen bedarfsdeckenden Betrag für ihre Kinder erhalten – zumindest das Existenzminimum muss gesichert werden. Mit steigendem Einkommen soll die Förderung moderat sinken. Die Kindergrundsicherung wird automatisch und ohne bürokratische Anträge ausgezahlt. Sie wird kombiniert mit Verbesserungen in der Infrastruktur für Kinder.

Davon ist die heutige Familienförderung weit entfernt. Immer noch leben rund 2,5 Millionen Kinder in Deutschland in Armut oder sind von Armut bedroht. Die Hälfte von ihnen wächst bei nur einem Elternteil auf. Millionen Kinder, denen schon früh Chancen und Teilhabe vorenthalten werden. Die im Jugendalter schon von sich sagen werden: Ich sehe pessimistisch in die Zukunft. Es fehlt Geld für Sport, für Bücher, Kinobesuche, Geburtstagsfeiern und Urlaube. Arme Kinder erleben Mangel, Verzicht und Außenseiterdasein sehr bewusst und sehr schmerzvoll. 

Unser Ziel ist, Kinderarmut zu bekämpfen, Alleinerziehende zu stärken und  Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen zu entlasten. Kinder, die heute arm sind, sollen daher künftig mehr haben. Lassen wir ein Bild sprechen: Zehn Kinder, vor jedem  ein Trinkbecher: Drei der Kinder haben einen vollen, fünf nur einen halbvollen – zwei Kinder einen leeren. Wo schenken wir zuerst nach? Unser Prinzip ist, dass wir zuerst dort einschenken, wo Kinder deutlich zu wenig haben. Bevor alle mehr bekommen, aber die ärmsten Kinder noch nicht genug haben.

Effektive Armutsbekämpfung - Existenzsicherung für alle Kinder geht vor

Die Große Koalition garantiert mit ihrer Politik nicht einmal das Existenzminimum für Kinder in armen Familien.  Viele Kinder sind nur deswegen auf Sozialhilfe angewiesen. Ihre Eltern arbeiten und verdienen, aber müssen Sozialhilfe beantragen, weil es für die Kinder nicht reicht.  Auch nicht mit dem zu niedrigen Kinderzuschlag.  Den erhalten ohnehin nur 30 Prozent der Anspruchsberechtigten: Er ist unverständlich, viel zu kompliziert und wird daher nicht beantragt.

Rund 800 000 Kinder werden keine Sozialhilfe mehr brauchen, wenn wir den Mindestbedarf von Kindern vollständig decken. Hier setzen wir an. Mit der bedarfsgerechten Kindergrundsicherung erhält jedes Kind das bundeseinheitlich festgeschriebene Existenzminimum. Im Durchschnitt heute 384 Euro. Die bedarfsdeckende Kindergrundsicherung macht Familien das Leben leichter: Sie wird automatisch ausgezahlt – alle Kinder bekommen das, was sie zum Leben brauchen und zwar in voller Höhe und aus einer Hand!

Mehr Geld für Alleinerziehende und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen

Besonders schwierig ist heute die Situation vieler Alleinerziehender und ihrer Kinder: Ihnen fehlt häufig Zeit und Geld – und beides bedingt einander gegenseitig. Jede/r zweite Alleinerziehende erhält heute keinen Kindesunterhalt, ein weiteres Viertel zu wenig. Auf Antrag springt der Staat zwar mit Unterhaltsvorschuss ein. Aber nur mit einem Minimalbetrag und maximal für sechs Jahre – Kinder werden bekanntlich älter. Und so lebt jedes zweite Kind aus einem Alleinerziehenden-Haushalt im Hartz IV Bezug.

Das darf nicht so bleiben. Wenn bei einer Trennung der andere Elternteil nicht zahlt, dann sollen nach meinem/unserem Konzept Alleinerziehende die bedarfsgerechte Kindergrundsicherung in voller Höhe erhalten. Die Kindergrundsicherung wird gezahlt, bis die Kinder erwachsen sind. Nicht nur sechs Jahr wie der Unterhaltsvorschuss, und  nicht nur bis zum Alter von zwölf Jahren.  Und selbstverständlich wird dabei nur die Hälfte des Kindergeldes angerechnet – so wie bei Kindern, die den Unterhalt direkt vom anderen Elternteil bekommen. So ist der Mindestunterhalt nachhaltig und stabil gesichert.

Ebenfalls erhalten Familien mit niedrigem Einkommen volle 384 Euro. Familien mit mittlerem Einkommen vielfach mehr als heute. Jede Familie wird weiterhin mindestens in Höhe des heutigen Kindergeldes entlastet.

Ungerechtigkeit in der Familienförderung beenden

Die bedarfsgerechte Kindergrundsicherung vereinfacht das System der heutigen Familienförderung und macht komplizierte Anträge überflüssig. Der Kinderzuschlag und der Unterhaltsvorschuss können abgeschafft werden. Eltern mit höheren Einkommen erhalten derzeit über die Kinderfreibeträge vom Staat eine höhere Unterstützung für ihr Kind als Eltern mit kleinem Geldbeutel, die nur das Kindergeld bekommen. Die bedarfsdeckende Kindergrundsicherung zielt darauf ab, die Schlechterstellung von Familien mit weniger hohem Einkommen schrittweise zu beenden. Mit der bedarfsgerechten Kindergrundsicherung werden Kinder gefördert, unabhängig davon, ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht. Damit stellen wir Kinder in den Mittelpunkt!

Die bedarfsgerechte Kindergrundsicherung  lässt sich mit jeder Reform des Ehegattensplittings verbinden, wenn das gewollt ist: Wenn die Politik Familien insgesamt stärker entlasten möchte, ist dies mit der bedarfsgerechten Kindergrundsicherung durch eine weitere Reduzierung der Einkommensanrechnung problemlos möglich. Aber auch hier entsprechend dem Prinzip: Für jene mehr, die auch mehr brauchen.

Kinder brauchen Geld und infrastrukturelle Angebote

Wir wissen: Damit Kinder ihre Potenziale verwirklichen können und ihre Chancen nicht mehr von der  sozialen Herkunft abhängen, müssen wir massiv in Bildung von klein auf investieren. Das bisherige Bildungs-und Teilhabepaket muss reformiert werden, damit alle Kinder bei Schulfahrten mitkönnen, die Nachhilfe bekommen, die sie brauchen und im Sportverein mitmachen  können. Ein Teil der Angebote für sie muss kostenlos in Kitas, Schulen und bei Vereinen und Musikschulen angeboten werden. Die bedarfsgerechte Kindergrundsicherung kostet zu Beginn netto circa fünf Milliarden Euro. Damit bleibt genügend Geld für dringend notwendige Investitionen in Infrastruktur.

Um diese Ziele zu erreichen, überwinden wir eine alte Debatte. Bei Infrastruktur und Transferzahlungen geht es nicht um ein Entweder-Oder.  Beides ist wichtig: Eine gute Infrastruktur und Institutionen, die Kinder individuell fördern und in ihrer Entwicklung unterstützen. Vor allem Kita und Schule müssen besser werden und mehr Qualität in der Betreuung und Förderung von Kindern anbieten. Und ebenso zählen Transferzahlungen, die bedarfsgerecht und unbürokratisch das häusliche Umfeld entlasten. Die Kinderarmut im Hier und Jetzt bekämpfen. Wir liefern eine effektive Strategie, die unterstützende und befähigende Institutionen wie Kitas, Schulen und Vereine klug mit reformierten Geldleistungen kombiniert.

Diese Prinzipien wurden auch aus der Partei heraus artikuliert; ich schließe mich ihnen gerne an.

Franziska Brantner ist Bundestagsabgeordnete der Grünen und kinder- und familienpolitische Sprecherin ihrer Fraktion.

Von Franziska Brantner

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