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Fanatisch gegen Israel. Anhänger der Hisbollah bei einer Al-Quds-Demonstration in Berlin. Vor einem Jahr verfügte Bundesinnenminister Horst Seehofer ein Betätigungsverbot gegen die "Partei Gottes"

© imago/Christian Mang

Exklusiv

Gemischte Bilanz nach Schlag gegen Hisbollah: Libanesische Terrororganisation in Deutschland nur schwer zu packen

Vor einem Jahr verfügte Bundesinnenminister Horst Seehofer ein Betätigungsverbot gegen die Hisbollah. Deren Anhänger agieren nun noch konspirativer.

Von Frank Jansen

Die Bilanz ist gemischt. Vor einem Jahr verfügte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ein Betätigungsverbot gegen die schiitisch-libanesische Terrororganisation Hisbollah (Partei Gottes), ihr Radius in Deutschland ist jetzt eingeschränkt - aber nicht verschwunden. Es sei „in Teilen ein Rückgang der öffentlichen Sympathiebekundung“ feststellbar, teilte das Ministerium jetzt in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Innenpolitischen Sprecherin der Grünen-Fraktion, Irene Mihalic, mit. Das Papier liegt dem Tagesspiegel vor. Das Ministerium betont, es hätten auch Moscheevereine nach den Durchsuchungen beim Vollzug des Betätigungsverbotes „Bezugnahmen auf die Hisbollah in ihren öffentlichen Stellungnahmen vermieden". Hinzu kommt, auch wenn es in der Antwort nicht erwähnt wird, dass 2020 und in diesem Jahr in Berlin die angemeldeten Aufmärsche zum „Al Quds-Tag“ im Mai dann doch ausfielen. Wohl nicht nur wegen der Pandemie. Der Al Quds-Tag ist ein vom iranischen Regime festgelegter Protesttag, an dem Anhänger der Hisbollah und weitere Extremisten in mehreren Ländern für die „Befreiung“ Jerusalems und die Vernichtung Israels demonstrieren.

Andererseits rechnet das Innenministerium der Hisbollah trotz des Betätigungsverbots weiterhin 1050 Personen zu. Die Beschlagnahme von Vermögen, ein Punkt der Verbotsverfügung, fand bislang nicht statt. Die Strukturen der Hisbollah sind offenbar schwer zu durchdringen. In der Antwort des Ministeriums heißt es, die Anhänger der Organisation verschleierten „in der Regel den Bezug zur Hisbollah durch konspirative Verhaltensweisen und Abschottung“. Daraus folge, „dass sich das Phänomen in Deutschland aus Sicht der Sicherheitsbehörden zu einem nicht unerheblichen Teil im Dunkelfeld bewegt und Erkenntnisse insbesondere zu strafrechtlich relevanten Aktivitäten nur schwer und bislang lediglich vereinzelt zu erlangen sind“.

Das Verbot wurde mit einer Razzia kombiniert

Seehofer hatte am 26. März 2020 das Betätigungsverbot verfügt, am 30. April wurde es bundesweit vollzogen und mit Razzien in Berlin, Bremen, Münster und Dortmund kombiniert. Die Polizei durchsuchte bei vier Vereinen, die als Teilorganisationen der Hisbollah gelten, Moscheen und Wohnungen. In allen vier Fällen wurde ein Ermittlungsverfahren nach dem Vereinsgesetz mit dem Ziel eines Verbots eingeleitet. Einen Vollzug gibt es bislang nicht. Bei den Vereinen handelt es sich um „El Irschad“ in Berlin, die „Al Mustafa Gemeinschaft“ in Bremen, das „Imam-Mahdi-Zentrum“ in Münster und die „Gemeinschaft libanesischer Emigranten“ mit Sitz in Dortmund. Sicherheitskreise rechnen dem Umfeld der Hisbollah allerdings bis zu 30 Vereinigungen zu, darunter das vom Iran gesteuerte „Islamische Zentrum Hamburg (IZH)".

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Vage äußert sich das Ministerium zur Frage von Mihalic und der Grünenfraktion zur Rolle der Hisbollah in der Organisierten Kriminalität. Der Bundesregierung seien bislang keine Fälle bekannt, bei denen die Hisbollah „organisationsgesteuert Aktivitäten“ im Bereich der Organisierten Kriminalität entfalte, steht in der Antwort. Erwähnt wird allerdings, 2018 und 2019 „jeweils ein Verfahren aus dem Bereich OK mit Bezügen zur Hisbollah“ bekannt wurde. „Die Tätergruppierungen wiesen dabei Verbindungen zur Hisbollah in Form von politischer Nähe und finanzieller Unterstützung auf“, heißt es. In Sicherheitskreisen ist allerdings schon seit Jahren zu hören, die Hisbollah stehe in Lateinamerika in Kontakt mit Drogenkartellen und sei am Handel mit Kokain und an Geldwäsche beteiligt.

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Hisbollah in Geldwäschenetzwerk tätig

Auf eine Frage von Mihalic geht das Innenministerium kurz auf das Ermittlungsverfahren „Cedar“ ein. Bekannt war bereits, dass Fahnder in Deutschland, Frankreich und Belgien gegen ein Geldwäschenetzwerk ermittelten, in dem auch Mitglieder Hisbollah aktiv waren. Die Tätergruppe hatten von Antwerpen aus große Mengen Bargeld, das mutmaßlich aus Kassen der Hisbollah stammte, über Kuriere nach Deutschland bringen lassen. Hier wurden dann Luxusgüter gekauft, darunter Limousinen und teure Uhren. Die Wagen und weiteren Waren gelangten in den Libanon. Im Januar 2016 wurden in der Bundesrepublik vier Libanesen festgenommen und nach Frankreich ausgeliefert. Das Innenministerium erwähnt jetzt in der Antwort an Mihalic, das Landgericht Paris habe im Dezember 2018 die Täter zu Strafen zwischen zwei und zehn Jahren wegen Geldwäsche, Handels mit Betäubungsmitteln und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Die aus Deutschland stammenden Angeklagten seien nach verbüßter Haftstrafe im Jahr 2020 entlassen worden.

Mihalic gegen „Schaufensteraktion“

Irene Mihalic hält die Antwort des Bundesinnenministeriums für zwiespältig. „Das Betätigungsverbot der Hisbollah im letzten Jahr war überfällig“, sagte sie dem Tagesspiegel. Doch die wenigen tatsächlichen Konsequenzen und die mangelnden Kenntnisse über die Aktivitäten der Hisbollah ein Jahr danach seien ernüchternd. Es könnten 1050 extremistische Anhänger der Hisbollah „weiterhin in Deutschland agieren, Vereinsstrukturen bestehen fort, Vereine in denen offensichtlich Anhänger der Terrororganisation verkehren, sind nicht vom Betätigungsverbot betroffen und es wurde kein Vermögen eingefroren", moniert die Politikerin. „Auch die Rolle der Hisbollah in der Organisierten Kriminalität, insbesondere im Kokainhandel, scheint plötzlich vergessen.“ Ein Betätigungsverbot dürfe „keine Schaufensteraktion sein. Wir brauchen dringend eine umfassende und nachhaltige Bekämpfung islamistischer Strukturen, auch angesichts der verschärften Bedrohungslage für jüdische Einrichtungen in Deutschland.“

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