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Politik: Gentechnik-Bauern sollen für Schäden ihrer Aussaat haften

Wer manipulierte Pflanzen anbaut, muss Abstand halten: Wird der angrenzende Acker trotzdem verunreinigt, muss der Verantwortliche für den Verlust aufkommen

Berlin. Bauern sollen sich in Deutschland vor einer ungewollten Ausbreitung gentechnisch veränderter Pflanzen auf ihren Äckern schützen können. Das sieht der Entwurf eines Gentechnikgesetzes vor, das Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne) erarbeitet hat. Der Entwurf soll nach Informationen aus Koalitionskreisen in dieser Woche in die Ressortabstimmung gehen. Damit soll die EU-Freisetzungsrichtlinie – ein knappes Jahr zu spät – in Deutschland umgesetzt werden.

Bauern, die ohne Gentechnik produzieren wollen, können sich in einer Datenbank darüber informieren, ob ihre Kollegen auf einem Nachbaracker gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen wollen. Baut der Gentechnik-Bauer dann beispielsweise Raps an, kann der konventionell oder ökologisch wirtschaftende Bauer sich gleich darauf einstellen und auf den Anbau von Raps verzichten. Gerade Raps ist eine Pflanze, bei der das Risiko einer ungewollten Auskreuzung kaum zu verhindern ist. Schutz sollen auch Abstandsregelungen bieten. In einer gesonderten Verordnung über die so genannte gute fachliche Praxis für Landwirte, die Gentech-Pflanzen anbauen wollen, werden für jede einzelne zugelassene Gensaat solche Abstände definiert. Zudem werden die Anbauer gentechnisch veränderter Pflanzen verpflichtet, an einem wissenschaftlichen Überwachungssystem teilzunehmen, um zu überprüfen, ob die Pflanzen eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen. Diese Daten spielen dann eine Rolle, wenn für eine Pflanze die Verlängerung einer Zulassung beantragt wird. Zunächst werden Gentech-Saaten für zehn Jahre zugelassen.

Sollte es trotz all dieser Vorsorgeregeln zu einer unbeabsichtigten Kontaminierung mit gentechnisch veränderten Pollen kommen, soll der betroffene Landwirt einen so genannten Abwehranspruch bekommen. Das heißt: Wenn ihm durch die Verunreinigung ein wirtschaftlicher Schaden entsteht, muss der Anbauer der gentechnisch veränderten Pflanzen Schadenersatz leisten. Wie hoch dieser Schadenersatz sein könnte, ist Sache der Gerichte, heißt es in Koalitionskreisen. Vermutlich wird sich die Summe jedoch danach richten, wie die Wirtschaft selbst den Schaden durch eine gentechnische Verunreinigung bewertet. Schon jetzt verlangen viele Nahrungsmittelkonzerne oder Händler von ihren Lieferanten Ware, die keinerlei gentechnisch veränderte Bestandteile enthält.

Offenbar gibt es im Wirtschafts- und Forschungsministerium Widerstand gegen den geplanten Gesetzentwurf, weil er dort als Gentechnik-Verhinderungsentwurf wahrgenommen wird. Allerdings verweisen die Befürworter auf die Freisetzungsrichtlinie für gentechnisch veränderte Pflanzen der Europäischen Union. Darin werde verlangt, dass die nationalen Gesetze „im Einklag mit dem Vorsorgeprinzip negative Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt“ verhindern müssen. Die Freisetzungsrichtlinie hätte bereits im Oktober 2002 umgesetzt werden müssen. EU-Umweltkommissarin Margot Wallström hat wegen der Verspätung bereits ein Vertragsverletzungsverfahren angedroht. Bis zur Bundestagswahl war dafür jedoch noch das Gesundheitsministerium zuständig.

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