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Politik: Gericht wehrt sich gegen Gysi

Berlin - Das Berliner Verwaltungsgericht verteidigt sich gegen Vorwürfe Gregor Gysis, es habe im Zusammenhang mit dem Prozess um Stasi-Unterlagen zu dessen früheren Mandanten Robert Havemann „rechtsstaatlich indiskutabel“ gehandelt. Sprecher Stephan Groscurth bezeichnete Gysis Kritik, das Gericht habe trotz dessen anwaltlicher Schweigepflicht öffentlich verhandelt und das Urteil von 2006 im Internet veröffentlicht, gegenüber dem Tagesspiegel als „absurd“.

Berlin - Das Berliner Verwaltungsgericht verteidigt sich gegen Vorwürfe Gregor Gysis, es habe im Zusammenhang mit dem Prozess um Stasi-Unterlagen zu dessen früheren Mandanten Robert Havemann „rechtsstaatlich indiskutabel“ gehandelt. Sprecher Stephan Groscurth bezeichnete Gysis Kritik, das Gericht habe trotz dessen anwaltlicher Schweigepflicht öffentlich verhandelt und das Urteil von 2006 im Internet veröffentlicht, gegenüber dem Tagesspiegel als „absurd“. „Die Veröffentlichung von Urteilen ist ein Gebot rechtsstaatlicher Transparenz“, sagte er. Zudem sei damals der Ausschluss der Öffentlichkeit möglich gewesen, Gysi habe dies aber nicht beantragt. Journalisten oder Zuschauer seien nicht anwesend gewesen, als die Dokumente erörtert worden seien.

Das Verwaltungsgericht hatte geurteilt, Stasi-Protokolle zum Fall des DDR-Regimekritikers Havemann und seines Rechtsanwalts Gysi dürften herausgegeben werden, und dem Anwalt indirekt die Rolle eines inoffiziellen Mitarbeiters (IM) der Stasi zugeschrieben. Die Berufung dagegen hatte Gysi vorige Woche zurückgenommen, weil der Inhalt der Stasiunterlagen bereits durch das Gericht bekannt gemacht worden sei.

Groscurth wies Vorwürfe zurück, die Richter hätten Gysi zu einer Straftat aufgefordert, als sie seine anwaltliche Handakte zu Havemann verlangt hätten. „Das Gericht hat im Rahmen seiner Möglichkeiten die Pflicht, den Sachverhalt zu ermitteln.“ Dies könne keine Straftat sein, sagte der Sprecher, zumal es sich um eine Bitte ohne Androhung von Ordnungsmitteln gehandelt habe. Gysi habe sich durch die Rücknahme seiner Berufung die Möglichkeit genommen, das Urteil prüfen zu lassen. Nach Informationen des Tagesspiegels hat Gysi die Berufung auch deshalb zurückgezogen, weil er fürchten musste, dass ihn das Oberverwaltungsgericht nach der Aussage eines Zeugen als „Mitarbeiter“ der Stasi nach dem Unterlagengesetz eingestuft hätte. Bisher galt er als „Dritter“. Dies hätte eine Rolle bei der Abwägung gespielt, ob Akten herausgegeben werden dürfen. Behördenchefin Marianne Birthler warf Gysi in der „Welt“ vor, Havemann wissentlich und willentlich bespitzelt zu haben. Gysi wies dies zurück und erklärte, Birthler spiele sich als „Polizeiermittlerin auf“. Jost Müller-Neuhof

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