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In Köln sollte am Karfreitag eine Beschneidungsfeier stattfinden - die Stadt untersagte dies.

© dpa

Gerichtsurteil: Köln untersagt Muslimfest am Karfreitag

Eigentlich wollte eine muslimische Familie die Beschneidung ihres Sohnes feiern. Doch die Stadt Köln untersagte das Fest, weil es an einem der höchsten christlichen Feiertage stattfinden sollte. Ein Gericht bestätigte nun das Verbot.

Eine muslimische Beschneidungsfeier am Karfreitag kann laut Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts verboten werden. Mit seiner Entscheidung bestätigte das Gericht am Dienstag eine Verfügung der Stadt gegen einen Festsaal-Vermieter, weil die geplante Veranstaltung gegen das nordrhein-westfälische Feiertagsgesetz verstoße.

Fest mit "unterhaltendem Charakter"

Zu den Feierlichkeiten gehörten neben Lesungen aus dem Koran auch Gesang, Tanz sowie ein Festmahl, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Die Feier habe damit unterhaltenden Charakter, was dem besonderen Charakter des Karfreitags widerspreche. Allerdings gehöre es zu den religiösen Vorstellungen von Veranstaltern und Gästen, dass Gesang, Tanz und Essen Teil des Fests seien. Die Richter hätten deshalb eine Ausnahme vom Verbot geprüft und dabei abgewogen, wie der Konflikt zwischen dem Fest und „einem der höchsten christlichen Feiertage“ zu bewerten sei. Dem Karfreitag sei dabei der Vorrang einzuräumen gewesen, weil dieser Feiertag an den Kalender gebunden sei. Das Beschneidungsfest müsse dagegen nicht aus religiösen Gründen an diesem Datum stattfinden.

Der Karfreitag ist per Gesetz geschützt

Laut Feiertagsgesetz des Landes sind am Karfreitag „alle nicht öffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen“ untersagt. Ausnahmen dürfen zugelassen werden, wenn ein „dringendes Bedürfnis“ vorliegt und der Feiertagsschutz nicht erheblich beeinträchtigt wird. Das Gesetz schützt auch an jüdischen Feiertagen das Umfeld von Synagogen und andere kirchliche Feiertage außerhalb der gesetzlich benannten. Ferner ist unter anderem am Gründonnerstag ab 18 Uhr öffentlicher Tanz verboten und Rundfunksendungen hätten auf den „ernsten Charakter“ des Karfreitags Rücksicht zu nehmen. Der Saal im Kölner Stadtteil Ehrenfeld wird vorwiegend für türkische Hochzeiten benutzt. Der Vermieter kann gegen den Beschluss noch Beschwerde erheben, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.

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