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Gesundheitsreform: Karlsruhe prüft Beschwerde pivater Krankenkassen

Die privaten Krankenkassen wollen die Gesundheitsreform kippen. 30 Versicherer klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Beschwerden nun überprüft. Offen ist, ob noch in diesem Jahr über die Beschwerde entschieden werden kann.

Das Bundesverfassungsgericht prüft eine von den privaten Krankenkassen beanstandete Regelung der Gesundheitsreform. Gerichtssprecherin Dietlind Weinland sagte am Mittwoch in Karlsruhe, das Gericht habe mit einer "großen Zustellung" unter anderem Ministerien und Verbände aufgefordert, zu den anhängigen Klagen von 30 privaten Krankenversicherern Stellung zu nehmen. Dies sei ein Zeichen dafür, "dass sich das Gericht inhaltlich mit der Sache auseinandersetzt".

Weinland bestätigte damit einen Bericht der "Financial Times Deutschland". Danach haben Bundesregierung und Verbände bis 30. September Zeit für ihre schriftlichen Stellungnahmen. Es sei derzeit völlig offen, ob noch in diesem Jahr über die Klagen entschieden werde und ob es vorher eine mündliche Verhandlung gebe, sagte die Gerichtssprecherin.

Kritik richtet sich vor allem gegen Basistarif

Die 30 klageführenden Kassen repräsentieren nach Angaben des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV) 95 Prozent aller Privatversicherten. Die Branche wendet sich vor allem gegen den Basistarif, zu dem die privaten Kassen ab Januar 2009 verpflichtet sind. Er besagt, dass private Versicherer niemanden mehr wegen Krankheit oder Alter abweisen und deswegen auch nicht die Prämien erhöhen dürfen. Der Tarif darf nicht teurer sein als der durchschnittliche Höchstbetrag der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Das Bundesgesundheitsministerium betonte erneut, es sehe den Klagen "sehr gelassen und entspannt" entgegen. Die Regelungen seien "rauf und runter geprüft worden", sagte eine Sprecherin in Berlin. (nim/ddp)

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