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Die Luftaufnahme vom 19.03.2009 zeigt das Erkundungsbergwerk Gorleben in Niedersachsen.

© dpa

Niedersachsen: Gorleben kann weiter erkundet werden

Nur Stunden nach dem von massiven Protesten begleiteten jüngsten Castortransport in das Zwischenlager Gorleben wird bekannt: Die Erkundungsarbeiten für das mögliche Atommüllendlager in Gorleben können wieder aufgenommen werden.

Niedersachsen hat die sofortige weitere Erkundung des Salzstocks Gorleben auf seine Eignung zum Atommüllendlager erlaubt. Nach der Ankunft des Castor-Transports im Zwischenlager Gorleben am Dienstag erklärte das Landesamt für Bergbau die kürzlich erneuerte Genehmigung für die Erkundung für sofort vollziehbar. Damit könne die Erkundung trotz der beim Verwaltungsgericht Lüneburg eingereichten Klagen fortgesetzt werden, teilte das Umweltministerium in Hannover am Dienstagnachmittag mit.

Niedersachsens Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) begründete die Entscheidung für die sofortige weitere Erkundung damit, dass endlich Klarheit über die Eignung des Salzstockes zum Endlager geschaffen werden müsse. Es gebe aber auch eine Reihe kritischer Fachfragen zu dem Salzstock, "denen in aller Offenheit und Gründlichkeit nachgegangen werden muss", sagte der FDP-Politiker.

Sander bekundete zugleich "volles Verständnis für die Sorgen und Bedenken von Anwohnern und Klägern". Deren Anliegen könne man aber besser durch Transparenz und Dialog begegnen, als durch gerichtliche Auseinandersetzungen. Der Dialogprozess mit der Region um Gorleben müsse endlich in Gang gesetzt werden. Dazu habe er auch Bundesumweltminister Norbert Röttgen aufgefordert.

Kirchengemeinde will sich gegen Sofortvollzug wehren

Das niedersächsische Umweltministerium hatte Ende Oktober zunächst die Wiederaufnahme der Erkundungsarbeiten in Gorleben nach zehnjähriger Pause erlaubt. Die beiden dafür notwendigen bergrechtlichen Genehmigungen, der Rahmen- und ein Hauptbetriebsplan, wurden aber nicht - wie eigentlich üblich - für sofort vollziehbar erklärt. Dadurch stoppten die Klagen von Anwohnern und einer Kirchengemeinde die weitere Erkundung zunächst.

Die Entscheidung, die Genehmigungen nachträglich für sofort vollziehbar zu erklären, begründete das Ministerium mit dem öffentlichen Interesse an der weiteren Erkundung des Salzstocks. Der Bund sei verpflichtet, atomare Endlager zu errichten. Das diene dem Schutz der Bevölkerung von den Gefahren radioaktiver Abfälle.

Die Kläger gegen die Erkundung können auch gegen die sofortige Vollziehbarkeit wieder das Gericht anrufen. Man werde zunächst die Klage gegen die Erkundung sorgfältig begründen und dann auch gegen den Sofortvollzug vorgehen, kündigte der Hamburg Rechtsanwalt Nikolaus Piontek an. Der Anwalt vertritt die Klage der Kirchengemeinde. (dapd)

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