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Auf dem bis Freitag stattfindenden Juristentag in Berlin debattieren die rund 3000 Teilnehmenden über „Neue Religionskonflikte und staatliche Neutralität“.

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Grundgesetz und Religion: Leben und glauben lassen

Dank muslimischer Migranten steht das Thema Glauben erstmals im Mittelpunkt des Juristentages. Religion braucht Freiheit – aber auch eigenes Recht? Die Experten auf dem rechtspolitischen Forum sind da skeptisch.

Das Grundgesetz ist gut und die Religion frei. Es mögen diese unbestrittenen Prämissen sein, wegen derer sich noch kein Deutscher Juristentag dem Thema Glauben gewidmet hat, das dank muslimischer Migranten nun im Mittelpunkt der Agenda des traditionsreichen und in Europa einzigartigen rechtspolitischen Forums steht. Braucht man überhaupt Religionsrechtspolitik? Bedarf jedenfalls scheint vorhanden, nicht nur wegen Sarrazins Buch und Buschkowskys Neukölln. Es sind auch die Kirchen, die im Verfassungsstaat um Bedeutung ringen, ein Staatsvolk, das Lebens- und Glaubensweisen pluralisiert, eine tief empfundene Verunsicherung, ob die Fremden und ihr Nachwuchs Chance, Risiko oder Gefahr für den europäisch integrierten National- und Wohlfahrtsstaat sind.

Rund 3000 Teilnehmer debattieren bis Freitag in Berlin Vorschläge für den Gesetzgeber im Zivil- und Strafrecht, im Öffentlichen Recht unter dem Schlagwort „Neue Religionskonflikte und staatliche Neutralität“. Schnell wurde deutlich: Die populäre Verhaltenskritik an Migranten – fehlende Bildung, schlechtes Deutsch, das Tradieren überkommener Sitten, Macho- und Gewaltkultur – benennt Phänomene, die ihre Ursachen zuerst in kulturellen und sozialen Kontexten haben können. Eine Reduktion auf „den Islam“ als verantwortlichen Faktor geht an der Sache vorbei. Wenn man „Ehrenmorde“ mit Religion in Verbindung bringt, eine Tat also einer Weltanschauung und nicht mehr einem Täter zurechne, liege darin eine „rhetorische Abkehr von den liberalen Errungenschaften des strafrechtlichen Tatprinzips“, beklagt etwa Christoph Möllers, Staatsrechtler an der Berliner Humboldt-Universität.

Mancher mag so etwas als Statement für die Weltferne von Juristen lesen, nur liegt darin ihre Aufgabe: die Abstraktion, die Orientierung am Prinzip. Da zeigen sich als modern und eher progressiv geltende Staatsrechtler wie Möllers einig mit konservativen Schwergewichten wie Verfassungsrichter Udo Di Fabio oder dem Heidelberger Staatsrechtler und Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof, der seinen Auftritt vor dem Juristentag nutzte, um Ehrbarkeit, Ethos und Fairness einzufordern – Eigenschaften, so meint er, die eine Flut von Regelungen entbehrlich machten. Wichtiger als politische Intervention sei, junge Menschen „kultur- und religionsmündig“ zu machen, sie mit religiösen Lehren zu konfrontieren, damit sie sich frei entscheiden könnten.

Die iranische Juristin und Theologin Hamideh Mohaghegi kritisierte, der hier zu Lande zu oft mit Frauenfeindlichkeit und Gewalttätigkeit assoziierte Islam sei für Millionen Migranten „die sinnspendende Lebensform schlechthin“. Statt unvoreingenommen aufeinander zuzugehen, würden Ängste geschürt. Gerade muslimische Frauen hätten zu leiden und würden „auf allen Ebenen der Gesellschaft“ stigmatisiert. Instrument der Abwehr sei oft das Kopftuchverbot, das die Frauen als rettungsbedürftig oder unterordnungsbereit definiere, sagte die Juristin, die selbst Kopftuch trägt.

Womöglich gibt es also nicht zu wenig Religionsrecht, sondern zu viel. Staatsrechtler Möllers spricht von „durchforsten und lichten“ der Bestände und nennt beispielhaft auch die Landesgesetze, mit denen Kopftuchträgerinnen vom Schuldienst abgehalten werden sollen.

So teilten die Fachleute die Skepsis gegenüber allen Vorhaben, die Freiheit der Religion mithilfe weiterer Gesetze auszugestalten oder einzugrenzen. Religion soll Sache der Menschen sein, nicht des Staates. Die Rechtsordnung, fasst Staatsrechtler Möllers zusammen, sei darauf „besser vorbereitet als die Gesellschaft, in der sie gilt“. Das hätte ein Schlusswort sein können, bildete aber nur den Auftakt zu einer lebhaften Diskussion.

Denn die große Frage bleibt, wie sich Muslime organisieren können oder sollten, um an der Religionsfreiheit in gleicher Weise teilhaben zu können wie die institutionalisierten Kirchen. Hier sei Raum für Politik, meint nicht nur Möllers.

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