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Guttenbergs Doktorarbeit: Wie Wissenschaftler den Fall bewerten

Immer wieder kupfern Doktoranden, Studierende und Professoren ihre Werke teilweise oder ganz bei anderen ab. Im Fall Guttenberg ist für den Juristen Felix Hanschmann die Sache klar.

Immer wieder kupfern Doktoranden, Studierende und Professoren ihre Werke teilweise oder ganz bei anderen ab. Im Fall Guttenberg ist für den Juristen Felix Hanschmann die Sache klar: „Die beanstandeten Stellen erstrecken sich teilweise über mehrere Seiten und betreffen mehrere Fremdautoren. Ich bin mir sehr sicher, dass der Plagiatsvorwurf stimmt“, sagte er dem Tagesspiegel. Er habilitiert an der Uni Frankfurt, ist mit dem Bremer Juristen Fischer-Lescano befreundet, der die Plagiatsvorwürfe gegen Guttenberg erhoben hat und er hat sich am Bundesverfassungsgericht als wissenschaftlicher Mitarbeiter mit Plagiatsfällen beschäftigt. Die entsprechenden Stellen in Guttenbergs Dissertation lagen ihm vor.

Was ist ein Plagiat?

Unter einem Plagiat versteht man den Klau geistigen Eigentums. Für die Wissenschaft gelte eine „ganz klare“ Regel, sagt der Soziologe Stefan Hornbostel, Leiter des Bonner Instituts für Forschungsinformation und Qualitätssicherung: „Wer die Position von anderen in seiner Arbeit benutzt, muss diese kenntlich machen.“ Bei einem Verdachtsfall müsse zwar auch geprüft werden, ob es sich um ein Versehen handele. Dass ein Forscher in einem langen Werk „ein einziges Zitat runterrutsche“, könne passieren, sagt Hornbostel. Benutze ein Autor aber „systematisch“ verschiedene Quellen, ohne diese anzugeben, und seien zentrale Aussagen seiner Arbeit betroffen, handele es sich um ein Plagiat, das geahndet werden müsse. Problematisch ist, dass viele Plagiatoren gar nicht wortwörtlich abschreiben. Forscher klauen oft ganze Gedankengänge von Kollegen, formulieren diese um und geben sie als eigene Thesen aus. Das nachzuweisen sei schwierig, sagt Hornbostel.

Wie oft kommt das vor?

Statistiken gibt es nicht. Von einem „Riesendunkelfeld“ spricht der Münchner Jurist Volker Rieble, der das Buch „Das Wissenschaftsplagiat“ veröffentlichte. Ein Viertel aller wissenschaftlichen Werke könnten betroffen sein. Gerade in seinem Fach kämen Plagiate „leider sehr häufig vor“. Zuletzt erregten Vorwürfe gegen zwei Jura-Professoren Aufsehen, die abgekupfert hatten. Unlängst teilte die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) mit, zwei Wissenschaftler seien gerügt worden, weil sie in Forschungsanträgen fremde Texte ohne Zitate übernommen hatten. Der Jurist Wolfgang Löwer, der für die DFG als Ombudsmann wissenschaftliches Fehlverhalten untersucht, hält das Problem zwar für nicht so dramatisch wie Rieble. Weil Forscher aber unter „immer kompetitiveren Umständen“ arbeiten müssten, steige bei ihnen „die moralische Gefährdung“, sich zu Fehlverhalten animieren zu lassen. So sei in den Naturwissenschaften Datenklau ein großes Problem. Naturforscher seien ebenfalls ertappt worden, Übersetzungen fremdsprachiger Aufsätze als eigene Leistung auszugeben.

Was passiert mit Fälschern?

Rieble wirft den Hochschulen vor, das Problem zu vernachlässigen. Zwar würden Studierenden und Doktoranden ihre Prüfungsleistungen aberkannt, sollten sie auffliegen. Doch Professoren „kommen meistens mit einer Rüge davon“, kritisiert Rieble. Krasses Beispiel sei das Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen, das für Studierende und Doktoranden im Plagiatsfall ein Bußgeld von 50 000 Euro vorsieht, Professoren aber ausnimmt. Auch Wolfgang Löwer kritisiert, dass Unis bei Mitarbeitern unterer Qualifikationsstufen zwar „ohne Nachsicht“ vorgingen, bei Professoren dagegen „kollegiale Rücksichtnahme“ walten ließen. Er wünschte sich, dass aufgeflogenen Professoren zumindestens das Gehalt gekürzt werde.

Was macht die Wissenschaft dagegen?

Wie die DFG haben inzwischen fast alle deutschen Universitäten Ombudsleute eingesetzt, an die sich Unimitglieder wenden können, wenn ihnen bei Kollegen wissenschaftliches Fehlverhalten auffällt. Diese Ombudsleute versuchten aber eher, „Verdachtsfälle tot zu machen, weil die Schande für die Unis zu groß ist“, sagt Volker Rieble. Hornbostel fordert, alle Unis sollten bei Doktorarbeiten „systematisch“ Plagiatssoftware einsetzen, die zumindest wortgleiche Plagiate erkennen könnten. Tatsächlich gibt es inzwischen zahlreiche solcher Computerprogramme. Prinzipiell müssten sich die Unis fragen, wie sie die Qualitätssicherung bei Promotionen verbessern können, fordert Hornbostel.

Wie bewerten Wissenschaftler

den Fall Guttenberg?

Volker Rieble sagt: „Wenn stimmt, was Herr Fischer-Lescano schreibt, ist das wirklich ein klares Plagiat.“ Für eine endgültige Beurteilung müsse er aber das Buch Guttenbergs näher studieren und die Originalquellen danebenlegen. Fischer-Lescano war für eine Rezension von Guttenbergs Dissertation auf die beanstandeten Stellen aufmerksam geworden. DFG-Ombudsmann Löwer warnt dagegen „vor jeglicher Vorverurteilung“. Das vorliegende Material reiche nicht aus um zu entscheiden, ob es sich um vorsätzliche Täuschung oder um ein Versehen handele. Hanschmann verweist darauf, mehrere Gerichte hätten in ähnlichen Fällen bestätigt, dass die Aberkennung des Doktortitels rechtmäßig sei.

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