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Politik: Helmut Kohl: Staatsanwalt eröffnet gegen Kohl zweites Ermittlungsverfahren

Die Bonner Staatsanwaltschaft hat am Montag ein zweites Ermittlungsverfahren gegen Alt-Kanzler Helmut Kohl (CDU) eingeleitet. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Bernd König, teilte mit, es bestehe der Verdacht, dass Kohl in den Jahren 1997 und 1998 Parteigelder in Höhe von rund 265 000 Mark ohne Zustimmung der Gremien nach eigenem Ermessen ausgegeben habe.

Die Bonner Staatsanwaltschaft hat am Montag ein zweites Ermittlungsverfahren gegen Alt-Kanzler Helmut Kohl (CDU) eingeleitet. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Bernd König, teilte mit, es bestehe der Verdacht, dass Kohl in den Jahren 1997 und 1998 Parteigelder in Höhe von rund 265 000 Mark ohne Zustimmung der Gremien nach eigenem Ermessen ausgegeben habe. Der Gesamtbetrag der von der Fraktion an die Partei transferierten Gelder hatte sich auf 1,14 Millionen Mark belaufen. Dieser Vorgang sei in dem Anfang dieses Jahres eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue zu Lasten der eigenen Partei noch nicht berücksichtigt worden, war zu erfahren.

Der Verteidiger Kohls, Stephan Holthoff-Pförtner, erklärte, es handle sich nur um den Vollzug einer juristischen Formalie und nicht um neue Vorwürfe. Wie aus Bonner Justizkreisen weiter zu erfahren war, müssen die Anwälte Kohls erneut Gelegenheit bekommen, zu den neuen Untersuchungen Stellung zu beziehen. Möglicherweise werde sich eine Entscheidung im Ermittlungsverfahren gegen Kohl dadurch bis ins nächste Frühjahr verschieben. Die erste Aufhebung der Immunität habe nicht die Ermittlungen im Bereich der Fraktionsgelder erfasst. Die Bonner Staatsanwaltschaft hatte am Freitag ihren Antrag auf Aufhebung der Immunität von Kohl bei Bundestagspräsident Wolfgang Thierse in Berlin beantragt. Nachdem innerhalb von 48 Stunden vom Immunitätsausschuss des Bundestages nicht widersprochen worden ist, gilt nach der Geschäftsordnung des Bundestages die zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens nötige Aufhebung der Immunität als genehmigt. Die Bonner Staatsanwaltschaft ermittelt seit Januar gegen den Kohl wegen des Verdachts der Untreue zum Nachteil seiner Partei.

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