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Politik: Homo-Ehe: Viele Pflichten, wenig Rechte

Schwule und Lesben haben die Standesämter nicht gestürmt, als vor acht Monaten das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft trat. Rund 3000 gleichgeschlechtliche Paare ließen sich als Lebenspartner eintragen, berichtet der "Spiegel".

Schwule und Lesben haben die Standesämter nicht gestürmt, als vor acht Monaten das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft trat. Rund 3000 gleichgeschlechtliche Paare ließen sich als Lebenspartner eintragen, berichtet der "Spiegel". Allein im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg haben sich 141 Paare getraut. Vermutlich weil das Standesamt dort als das offenste und freundlichste gilt. Klaus Jetz, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD), sagt allerdings: "Es ist nicht unser Ziel gewesen, dass jetzt alle zum Standesamt gehen." Außerdem sei das Lebenspartnerschaftsgesetz bisher noch nicht sehr attraktiv. Es sei reich an Pflichten und arm an Rechten, sagt Jetz.

Wegen des Widerstands der Union war das Gesetz geteilt worden. Bisher ist nur in Kraft, was ohne Zustimmung des Bundesrates beschlossen werden konnte. So ist zwar geregelt, dass gleichgeschlechtliche Paare Unterhaltsverpflichtungen für einander übernehmen können. Der zustimmungspflichtige Teil des Gesetzes, in dem es um die ganzen Steuerfragen geht, hängt jedoch seit Monaten im Vermittlungsausschuss fest. Die Unions-Vertreter weigern sich, darüber zu verhandeln, bevor das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, ob die Homo-Ehe nicht ohnehin verfassungswidrig sei.

Einen weiteren wichtigen Punkt hatten die Initiatoren des Gesetzes von vorneherein gar nicht erst in den Gesetzentwurf aufgenommen: das Adoptionsrecht für Schwule und Lesben. Dafür sahen sie keine Mehrheit. Als Mangel empfinden viele auch, dass sie ihre Partnerschaft - vor allem in Süddeutschland - nicht auf dem Standesamt, sondern lediglich bei einem Notar eintragen lassen können.

All das, sagt Klaus Jetz, lasse viele Paare noch zögern. "Es werden mehr werden", meint er. Spätestens wenn das Karlsruher Urteil auf dem Tisch liegt, und die steuerlichen Folgen einer Lebenspartnerschaft geklärt sind.

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