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Brauchen glückliche Kühe Hörner? Die Schweizer sagen "Nein" und haben die Hornkuh-Initiative abgelehnt.

© Gian Ehrenzeller/KEYSTONE/dpa

Update

Volksabstimmung: Hornkuh-Initiative in der Schweiz wohl abgelehnt

Auch in Zukunft gibt es keine Subventionen für Schweizer Bauern, deren Tiere ihre Hörner behalten. Dafür werden bald sogenannte „Sozialdetektive“ eingesetzt.

Die Schweizer haben die Hornkuh-Initiative bei einer Volksabstimmung am Sonntag nach einer ersten Hochrechnung abgelehnt. 53 Prozent dürften sich gemäß der Analyse des gfs-Instituts gegen den Vorstoß von Bauer Armin Capaul aussprechen, sagte der Medienwissenschaftler Lukas Golder vom gfs am Sonntag im Schweizer Fernsehen.

Capaul kämpft gegen die gängige Praxis, Kälbern die Anlagen für Hörner wegzubrennen, um die Verletzungsgefahr zu verringern. Laut seiner Initiative sollten Bauern mit Subventionen belohnt werden, die Tieren wie Kühen und Ziegen die Hörner lassen.

Einsatz von "Sozialdetektiven" kommt

In einer weiteren Abstimmung haben die Schweizer für den Einsatz sogenannter Sozialdetektive gestimmt. In einem Referendum am Sonntag votierten laut Hochrechnungen 67 Prozent der Stimmbürger für eine Gesetzesänderung, nach der private Ermittler im Auftrag der Sozialversicherungen bestimmte Leistungsbezieher verdeckt überwachen dürfen. Gegner hatten vergeblich vor dem „Schnüffelgesetz“ gewarnt.

Die Regierung und bürgerliche Parteien wollen mit den neuen Regeln den missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen stoppen. Als besonders anfällig für Betrug erweisen sich die Unfall- und die Invalidenversicherung. Beim Vorliegen konkreter Anhaltspunkte dürfen die Versicherungen nun „Sozialdetektive“ einschalten. Das Ausspähen darf nicht länger als ein Jahr dauern und die überwachten Personen müssen später informiert werden. Sie können dann gegen ihre Observierung klagen.

Erlaubt sind das Erstellen von Bild- und Tonaufnahmen in beschränktem Ausmaß. Detektive können nach der Bewilligung durch ein Gericht auch Ortungsgeräte wie GPS-Tracker beispielsweise am Auto eines Verdächtigen installieren.

Das Parlament hatte bereits für das Gesetz gestimmt. Die Empörung über das „Schnüffelgesetz“ schwoll bei etlichen Bürgern aber stark an, so dass sie mit einer Unterschriftenkampagne das Referendum erzwangen.

„Jeder kann überwacht werden, auch in unseren eigenen vier Wänden“, warnten die Gegner. Auch die Grünen und die Sozialdemokraten wollten einen „Überwachungsstaat“ verhindern und sagten Nein zu dem neuen Gesetz.

Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“ klar gescheitert

Die Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“ ist dagegen klar gescheitert. Nach der Auszählung der Stimmen in 25 von 26 Kantonen votierten am Sonntag zwei Drittel der Wähler (66,4 Prozent) gegen das Begehren, das nationales über internationales Recht stellen wollte.

Bei Annahme der sogenannten Selbstbestimmungsinitiative hätten die Behörden verpflichtet werden sollen, der Verfassung widersprechende völkerrechtliche Verträge anzupassen und nötigenfalls zu kündigen. Beobachtern zufolge hätte dies weitreichende Konsequenzen für die Akzeptanz des internationalen Rechts und von Institutionen wie der UN oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehabt.

Lanciert hatte das Begehren die nationalkonservative SVP. Bundesrat wie Parlament lehnten die Initiative ab. In ersten Reaktionen zeigten sich Vertreter der Kirchen erleichtert. „Ich freue mich, dass wir den Weg der Vernetzung weitergehen können, der für uns als kleines Land mitten in Europa von großer vitaler Bedeutung ist“, sagte der Bischof von Basel, Felix Gmür, dem Portal kath.ch. Die Weichen seien nun auf Kontinuität gestellt, „auch in der humanitären Tradition!“

Als „Gewinn für die Schweiz, für Demokratie und Menschenrechte“ bezeichnete der Generalsekretär der Kommission „Justitia et Pax“, Wolfgang Bürgstein, das Ergebnis. Die Menschen hätten anerkannt, „dass die Menschenrechte nichts Selbstverständliches sind und immer wieder verteidigt werden müssen“, sagt Caritas-Vertreterin Marianne Hochuli. Sie sei froh, dass die „irreführende Kampagne für eine falsch verstandene Selbstbestimmung“ bei der Bevölkerung nicht verfangen habe. (epd, dpa, KNA)

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