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Jugendschutz: EU will gegen Killerspiele angehen

Die Europäische Union hat Pläne gegen gewaltverherrlichende Computerspiele, auch Killerspiele genannt. Wie genau die EU vorgehen will, ist nicht klar. Die Rede ist von einer schwarzen Liste im Internet.

Dresden - Es war ein kleines Scharmützel am Rande des informellen Treffens der europäischen Innen- und Justizminister. Der CSU-Politiker Günther Beckstein, der in Dresden die Innen- und Justizminister der Bundesländer und damit den deutschen Föderalismus vertrat, forderte nachdrücklich ein rasches Verbot von Killerspielen und kündigte eine Bundesratsinitiative an. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), reagierte kühl. Es sei ein verbreiteter Irrglaube, dass man im Internet etwas verbieten könne. "Das ist ja, als wollte man das Regnen verbieten."

Der Disput offenbart jedoch das Problem und die Schwierigkeit, der Sache Herr zu werden. Der Ruf nach einem Verbot ertönt jedes Mal, wenn ein Jugendlicher, der Killervideos konsumiert hat, eine Gewalttat begeht. Das war so nach dem 20. November vergangenen Jahres, als ein Ex-Schüler im münsterländischen Emsdetten seine frühere Schule überfiel und neun Menschen anschoss. Auch nach der jüngsten Bluttat im mecklenburgischen Tessin, wo zwei 17-Jährige ein Ehepaar umbrachten, stellt sich zum wiederholten Mal die Frage, ob es einen Zusammenhang zwischen Gewaltbereitschaft von Jugendlichen und dem Konsum von Gewaltvideos gibt.

EU-Justizkommissar Franco Frattini sieht eine Verbindung und hat deshalb auch das Thema auf die Tagesordnung der Innen- und Justizminister gebracht. Gewaltvideos werden weltweit produziert und und konsumiert. Wie die EU das eindämmen will, ist durchaus noch unklar. Frattini scheint eine Art "schwarze Liste" derartiger Filme vorzuschweben. Zunächst einmal, so befanden die Minister in Dresden, soll es aber eine Bestandsaufnahme geben, wie die Rechtslage in den einzelnen Mitgliedsländern ist.

Zypries: Deutsches System reicht aus

In Deutschland, darauf wies Zypries hin, gibt es bereits ein Verbot. Paragraf 131 des Strafgesetzbuchs stellt grausame Gewaltdarstellung unter Strafe. Darüber hinaus können derartige Streifen auf den Index gesetzt werden. Zudem gibt es noch die von Kritikern allerdings als fragwürdig beurteilte freiwillige Selbstkontrolle der Branche. Als eindeutigen Schwachpunkt sieht Frattini etwa die vielfach unzulängliche Kontrolle des Alters jugendlicher Käufer.

Zypries blieb in Dresden bei ihrer Meinung. Das deutsche System reiche aus. Ob das auch die Meinung des Bundesinnenministers ist, ließ Wolfgang Schäuble (CDU) offen. Nach Emsdetten verwies sein Haus auf den Koalitionsvertrag, wonach die Regierung das Problem angehen will. Aber selbst wenn die EU sich auf ein einheitliches Handeln verständigen sollte, wird sie die Produktion und die Verbreitung von Gewaltvideos über das Internet nicht unterbinden können. (Von Norbert Klaschka, dpa)

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