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Politik: Juristentag: Justizministerin spricht von Pogrom-Stimmung

Leipzig. Die von Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) geplante Reform des Zivilprozesses steht weiter in der Kritik.

Leipzig. Die von Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) geplante Reform des Zivilprozesses steht weiter in der Kritik. Rechtsexperten warfen der Ministerin am Donnerstag auf dem Juristentag in Leipzig vor, ihr Entwurf sei unausgewogen, stellenweise überflüssig und rechtspolitisch verfehlt. Däubler-Gmelin verteidigte ihre Reform. "Wir brauchen eine umfassende Modernisierung, und der Zeitpunkt stimmt", sagte sie. Zwar befindet sich der Entwurf bereits im Gesetzgebungsverfahren. Dennoch betonte Däubler-Gmelin, ihre Vorschläge seien noch nicht abschließend: "Die Diskussion geht weiter." Sie hoffe auf weitere Initiativen der Fachleute und bedauere die ihrer Auffassung nach unsachliche Kritik einzelner Interessengruppen und Verbände im Vorfeld des Juristentages: "Es sollte wohl eine Art Pogromstimmung erzeugt werden", sagte sie.

Kernpunkt der Auseinandersetzung bilden nach wie vor die geplanten Regeln zur Berufung. Einzelne Tatsachen sollen im Gegensatz zur bisherigen Lage nur dann noch erneut verhandelt werden dürfen, wenn das Gericht massive Zweifel an den Feststellungen der ersten Instanz hegt. Diese Hürde liegt insbesondere der Anwaltschaft noch immer zu hoch. Ihre Kritik sei in wesentlichen Teilen einfach ignoriert worden, beklagte der Rechtsanwalt Felix Busse aus Bonn, einer der Referenten des Juristentags: "Die Politik geht mit dem Kopf durch die Wand, nur weil dies die gegenwärtigen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag zulassen", sagte er.

Unterstützung für eine Reform bekam Herta Däubler-Gmelin vom früheren Vorsitzenden des Rechtsausschusses im Bundestag, Horst Eylmann. Parteipolitische Interessen sollten in der Diskussion keine Rolle spielen, sagte er. Auch Peter Gottwald, Rechtsprofessor aus Regensburg, schlug vor, das gegenwärtige Verfahren zu "überholen": "Der Entwurf sieht zu Recht ein ungesundes Verhältnis zwischen erster und zweiter Instanz." Jedoch sei das Schlagwort der Regierung von "mehr Bürgernähe im Zivilprozess" gefährlich: "Die meisten Bürger werden in ihrem Leben nie einen Zivilprozess führen." Die wichtigsten Beschlüsse im folgenden

Zivilrecht - Das Selbstbestimmungsrecht Sterbenskranker: Die so genannte Patientenverfügung soll gesetzlich verankert werden. Mit diesem Dokument soll jeder Einzelne von vornherein bestimmen können, ob er im Falle irreversibler schwerster Schäden oder in Komazuständen ärztlich behandelt werden will. Diese Verfügung soll nicht nur den Arzt, sondern auch einen "Gesundheitsbevollmächtigten", beispielsweise einen Anwalt, sowie etwaige Betreuer binden.

Arbeits- und Sozialrecht - Abbau der Arbeitslosigkeit mit rechtlichen Mitteln: Der Gesetzgeber soll Teilzeitarbeit fördern, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Beruf und Familie besser vereinbaren können. Ein rechtlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit ist jedoch nicht sinnvoll, auch nicht mit Rücksicht auf die betrieblichen Verhältnisse. Die Regelungen zur Arbeitszeit sollten flexibler werden, Anreize zur allgemeinen Verkürzung sind jedoch abzulehnen.

Strafrecht - Reform des Strafprozesses: Es ist nicht nötig, den Strafprozess grundlegend zu ändern. Die Reform-Grundzüge des Zivilprozesses sollten außerdem nicht auf das Strafverfahren übertragen werden. Dennoch sind beide Vorhaben aufeinander abzustimmen. Die Strafprozessordnung setzt enge Grenzen, Berufung und Revision anders als bisher zu gestalten. Es muss gewährleistet sein, dass Beweise und Zeugenaussagen wie bisher unmittelbar vor dem erkennenden Gericht aufgenommen werden. Vorschläge für Änderungen soll zuerst eine unabhängige Expertenkommission erarbeiten.

Öffentliches Recht - Zweckgerichtete Steuern: Die so genannten "Lenkungsabgaben", also an bestimmte Ziele gebundene Steuern, sind besonders problematisch. Das Nebeneinander ihrer Aufgaben - einerseits Einnahmen für den Staat zu beschaffen, andererseits vorgegebenen öffentlichen Zwecken zu dienen - zwingt aus juristischen Gründen dazu, sie nur sehr bedacht einzusetzen. Der Gesetzgeber darf nicht beliebig Lenkungsziele erfinden. Die Ökosteuer ist aber eine umweltpolitisch geeignete Maßnahme. Das gesamte Steuersystem ökologischen Gesichtspunkten unterzuordnen, empfiehlt sich jedoch nicht.

Wirtschaftsrecht - Klagerechte von Aktionären: Aktionäre müssen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung vor Gericht vorgehen können. Diese so genannte Anfechtungsklage muss aber modifiziert werden, da sonst Missbrauch droht. Für eine solche Klage sollte es deshalb künftig nicht genügen, bloß Aktionär eines Unternehmens zu sein. Die Beschlüsse der Hauptversammlung müssen den Kläger individuell betreffen.

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