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Soldaten einer irakischen Spezialeinheit verhaften einen IS-Kämpfer in Mossul.

© Khalid Mohammed/AP/dpa

Justizministerin: Barley kündigt Gesetz zu Passentzug bei IS-Kämpfern an

IS-Kämpfern mit doppelter Staatsbürgerschaft soll künftig die deutsche entzogen werden können. Justizministerin Barley will diese Vorhaben zeitnah umsetzen.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat eine baldige Gesetzesregelung zum Entzug der Staatsangehörigkeit bei IS-Kämpfern angekündigt. "Doppelstaatler, denen die konkrete Beteiligung an einer Kampfhandlung einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen werden kann, müssen künftig die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können", sagte Barley der "Rhein-Neckar-Zeitung" vom Samstag. Sie sei sich mit Innenminister Horst Seehofer (CSU) einig, "dass wir dieses konkrete Vorhaben zeitnah umsetzen werden".

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hatte dem Bundesjustizministerium erst vor wenigen Tagen vorgeworfen, das Gesetzesvorhaben zu verschleppen. Auch CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer forderte Barley am Freitag auf, "endlich ihre Zustimmung" zu geben.

In Syrien sind mehrere tausend ausländische Kämpfer der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) mit ihren Frauen und Kindern von den kurdischen Truppen festgenommen worden. US-Präsident Donald Trump hatte die Europäer am Sonntag aufgerufen, ihre Landsleute rasch zurückzuholen und ihnen den Prozess zu machen.

Die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichteten am Samstag, jeder dritte aus der Kriegsregion Syrien und Irak zurückgekehrte Islamist sei aktiv an Kämpfen beteiligt gewesen. Diese schätzungsweise 100 Personen seien laut Bundesinnenministerium "unverändert im Fokus polizeilicher und justizieller Ermittlungen". Die Sicherheitsbehörden gehen laut Bericht von insgesamt mehr als 1050 deutschen Islamisten aus, die seit 2013 in Richtung Syrien und in den Irak gereist sind.

Der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft ist nur in Ausnahmefällen möglich. Für das Vorhaben der Koalition gibt es rechtliche Hürden, etwa ob eine solche Regelung überhaupt rückwirkend möglich wäre oder nur für künftige Fälle gelten würde. (AFP)

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