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Reformpläne: Kabinett stärkt Ehrenamt und Spender

Spenden und gemeinnützige Arbeit sollen einem Beschluss des Bundeskabinetts zufolge weit stärker mit Steuervergünstigungen belohnt werden als bisher.

Berlin - Das Bundeskabinett hat die Reformpläne von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) für das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" gebilligt. Die großzügigeren Regelungen kosten den Staat voraussichtlich jährlich 440 Millionen Euro. Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug sowie eine Erhöhung der steuerfreien "Übungsleiterpauschale" von 1848 auf 2100 Euro. Auch soll Vereinen und Stiftungen stärker unter die Arme gegriffen werden. Verbände und unabhängige Organisationen hatten die Pläne bereits grundsätzlich begrüßt, sich aber für Nachbesserungen ausgesprochen.

Mit dem Gesetzesplänen "Hilfen für Helfer" folgt Steinbrück Vorgaben des Koalitionsvertrages, wonach das Ehrenamt gestärkt werden soll. Der Minister erklärte, er sei froh, engagierten Menschen ein Zeichen der Anerkennung geben können. Ohne Bürger, die Gemeinwohl über Eigennutz setzten und dadurch einen wesentlichen Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft leisteten, "wäre unser Land unendlich viel ärmer". Die geplanten Vergünstigungen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2007 gelten. Insgesamt läuft alles auf ein einfacheres Spendenrecht hinaus. Die Länder müssen noch zustimmen.

Spender profitieren nach dem Gesetzentwurf gegenüber geltenden Regelungen insbesondere von zwei Verbesserungen im Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht. Die Höchstgrenzen für den Spendenabzug sollen künftig auf einheitlich 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte angehoben werden. Bisher dürfen für Spenden - je nach Verwendungszweck - bis zu fünf oder zehn Prozent der Einkünfte steuermindernd geltend gemacht werden.

Ausfälle in Höhe von 440 Millionen Euro erwartet

Begünstigt werden vor allem Großspenden mit den Neuregelungen, die nach bisherigen Berechnungen 240 Millionen Euro der erwarteten Steuerausfällen bei Bund, Ländern und Gemeinden von zusammen 440 Millionen jährlich ausmachen. Profitieren sollen aber auch diejenigen, die für ein gemeinnütziges Unternehmen 20 Stunden im Monat kostenlos alte, kranke oder behinderte Menschen betreuen - etwa bei der Arbeiterwohlfahrt oder beim Deutschen Roten Kreuz. Für diese ehrenamtliche Tätigkeiten soll ein neuer Steuerabzug von jährlich 300 Euro eingeführt werden. Dies kostet den Fiskus voraussichtlich 100 Millionen Euro. Bei der höheren steuerfreien Übungsleiterpauschale werden Einnahmeverluste von jährlich 95 Millionen Euro erwartet.

Geplant ist ferner, die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen von Stiftungen und gemeinnützigen Vereinen auf 35.000 Euro Einnahmen im Jahr zu erhöhen. Derzeit muss ein Verein bis zu einer Freigrenze von 30.678 keine Steuern zahlen. Gefördert werden soll auch der Vermögensaufbau von Stiftungen. Sie sollen mit maximal 750.000 Euro Kapital ausgestattet werden können statt mit bisher 307.000 Euro. Von den gesamten Einnahmeverlusten durch das Reformpaket müsste der Bund nach bisherigen Berechnungen 188 Millionen Euro schultern und die Länder 171 Millionen. Auf die Gemeinden entfielen 81 Millionen Euro der Steuerausfälle. (tso/dpa)

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