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Im Einsatz. Ein Tankflugzeug der Bundeswehr mit Tornados.

© dpa

Kampf gegen den "Islamischen Staat": Bundeswehr-Einsatz in Syrien ist völkerrechtlich gerechtfertigt

Die Hausjuristen des Parlaments sehen keine Notwendigkeit für ein "robustes Mandat" der Vereinten Nationen - die jüngste Resolution genüge.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags halten eine Intervention in den Syrien-Konflikt unter Beteiligung der Bundeswehr für zulässig. In einem 21-seitigen "Sachstand" zur "Staatlichen Selbstverteidigung gegen Terroristen", der dem Tagesspiegel vorliegt, stellen die Parlamentsjuristen fest, das Recht auf Selbstverteidigung aus Artikel 51 der UN-Charta biete zusammen mit der nach den Terrortaten von Paris verabschiedeten UN-Resolution 2249 eine "hinreichende völkerrechtliche Rechtsgrundlage für Militäreinsätze gegen den Islamischen Staat in Syrien". 

Zwar habe der Sicherheitsrat kein ausdrückliches Mandat für kollektive Militäraktionen ausgesprochen, er habe aber Formulierungen verwendet, wie sie sonst für Resolutionen nach Kapitel sieben der UN-Charta typisch seien. So solle die Völkergemeinschaft laut Resolution "alle notwendigen Maßnahmen ergreifen", um den IS-Terror zu unterbinden. Die Resolution lasse sich damit in einer Weise deuten, dass sich die Staaten auf ein Selbstverteidigungsrecht gegen den IS berufen könnten, ohne dass die syrische Regierung einem Einsatz zustimmen müsse. 

Für einen Bundeswehr-Einsatz im Rahmen internationaler Militäraktionen gebe es im Grundgesetz eine "tragfähige Rechtsgrundlage", da Landesverteidigung die Bündnisverteidigung mit einschließe. Zudem finde der Einsatz in "kollektiven Verteidigungsstrukturen" statt, wie es laut Verfassung zulässig sei.

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