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Politik: Kampfhunde: Wie Bayern das Problem durch rechtzeitiges Eingreifen des Gesetzgebers lösen konnte

Es spricht vieles dafür, dass nur die Zeit das Kampfhundproblem wirklich lösen kann. Zumindest in Bayern ist die Situation rechtzeitig erkannt worden, bevor die betreffenden Rassen richtig in Mode kamen: Dort hatte man die Zeit - und nun kaum noch Probleme.

Es spricht vieles dafür, dass nur die Zeit das Kampfhundproblem wirklich lösen kann. Zumindest in Bayern ist die Situation rechtzeitig erkannt worden, bevor die betreffenden Rassen richtig in Mode kamen: Dort hatte man die Zeit - und nun kaum noch Probleme. 1992 trat die Verordnung in Kraft, die Züchtung oder Kreuzung von Kampfhunden mit Geldbußen bis zu 100 000 Mark und die unerlaubte Haltung mit Bußen bis zu 20 000 Mark bedroht. Fünf Rassen - Pitbull, Bandog, American Staffordshire, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu - gelten uneingeschränkt als Kampfhunde, bei weiteren neun Rassen, beispielsweise Mastino oder Rhodesian Ridgeback, wird diese Eigenschaft vermutet, sofern nicht im Einzelfall ein Fachgutachten die Harmlosigkeit des Tiers bestätigt. Neue Gerüchte, der extrem seltene Tosa Inu werde freigegeben, haben offenbar keine Substanz.

Nach einer Statistik der bayerischen Landesregierung gab es beispielsweise in München 1992, als das strenge Gesetz in Kraft trat, 29 Kampfhunde im Sinne der gesetzlichen Regelungen, neue Erlaubnisse wurden seitdem nicht mehr erteilt. Von diesen Hunden leben in München noch 3; sie unterliegen strengen Auflagen wie Leinenzwang und Maulkorbpflicht. Die Münchener Behörden haben in diesen acht Jahren 5 illegal gehaltene Kampfhunde weggenommen und 39 Besitzern die Haltung bei Androhung eines Zwangsgelds untersagt. Der letzte schwere Vorfall mit einem Kampfhund in ganz Bayern liege drei Jahre zurück, heißt es.

Auch in Bayern wurden nach der ersten Ankündigung durch Innenminister Stoiber 1990 die bekannten Argumente angeführt, die in anderen Bundesländern letztlich zur Untätigkeit des Gesetzgebers führten. Wissenschaftler erklärten, es gebe aus ihrer Sicht keine Kampfhunde, und die Zuchtverbände setzten sich zur Wehr, wie sich Innen-Staatssekretär Regensburger jetzt vor dem Landtag erinnerte: "Dabei war es verblüffend zu beobachten, wie Rassestandards, in denen zuvor noch unverblümt die Schärfe eines Hundes positiv herausgestellt worden war, plötzlich uminterpretiert wurden, als handele es sich um völlig harmlose Tiere." Auch Tierschützer übten heftige Kritik und warnten vor der "Verteufelung" von Kampfhunden, hatten aber keinen Erfolg.

Entscheidend für die Wirkung der bayerischen Regelung war allerdings die Tatsache, dass sie vor den Gerichten Bestand hatte. Während Richter anderswo bemängelten, die Liste gefährlicher Rassen sei unvollständig und verstoße deshalb gegen den Gleichheitsgrundsatz, bestätigte der Bayerische Verfassungsgerichtshof 1994 die Auswahl des Gesetzgebers. Dogge, Dobermann, Rottweiler, Boxer oder Schäferhund könnten im Einzelfall auch gefährlich sein, doch diese Rassen seien in Deutschland seit jeher heimisch, und es gebe deshalb bei Züchtern und Haltern einen größeren Erfahrungsschatz als bei anderen, erst in jüngerer Zeit eingeführten Rassen, hieß es in der Begründung. Überdies seien auch die anderen Hunde vom allgemeinen Sicherheitsrecht erfasst. Erst im Januar 2000 klärte auch das Bundesverwaltungsgericht, dass bei den sogenannten Kampfhunderassen gezielt jene Eigenschaften gezüchtet wurden, die die Kampfkraft erhöhen.

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