zum Hauptinhalt
Die Richter in Karlsruhe sehen "Deals" in Strafprozessen skeptisch.

© dpa

Karlsruhe: Verfassungsrichter sehen „Deal“ im Strafprozess skeptisch

Schadet der „Deal“ vor Gericht der Gerechtigkeit? Selbst die Justizministerin verteidigt die Regelung zu Absprachen im Strafprozess eher halbherzig.

Bei der Verhandlung über den sogenannten Deal im Strafprozess haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts deutliche Skepsis gegenüber derartigen Absprachen gezeigt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte an, sie werde „alles tun, um mögliche Missentwicklungen zu korrigieren“. Das Karlsruher Gericht verhandelte am Mittwoch über drei Verfassungsbeschwerden gegen Urteile, die nach einer Absprache zustande gekommen sind.

In Deutschland ist die „Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten“ seit 2009 gesetzlich geregelt. Der Gesetzgeber habe „enge Korsettstangen“ einziehen wollen, um Absprachen zu reglementieren, sagte die Justizministerin. Es werde jedoch eine entscheidende Rolle spielen, ob die Regelungen auch in der Praxis umgesetzt werden.

In der Praxis halten sich Richter in vielen Fällen allerdings nicht an die Bestimmungen, wie der Düsseldorfer Kriminologe Karsten Altenhain ausführte. Er hatte eine Studie im Auftrag des Gerichts erstellt. Demnach treffen fast 60 Prozent der Richter die Mehrzahl ihrer Absprachen entgegen der gesetzlichen Regelung ohne die vorgeschriebene Protokollierung, also informell - was kritische Fragen des Gerichts provozierte: „Müsste das nicht eigentlich illegale Verständigung heißen?“, fragte Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff.

Als problematisch sahen die Verfassungsrichter auch, dass die Erforschung der Wahrheit bei einer Absprache zu kurz kommt: Nach Altenhains Studie überprüfen zahlreiche Richter die Richtigkeit eines Geständnisses nach einer Absprache nicht mehr so genau darauf, ob es auch glaubhaft ist. BGH-Präsident Klaus Tolksdorf, der als Sachverständiger gehört wurde, sprach von einem „strukturellen Problem“. „Ich glaube, im Prinzip vertragen sich Konsens und Strafrecht nicht.“ Generalbundesanwalt Harald Range sagte, er mache sich „Sorgen um die Wahrheitserforschung“. Er sprach sich aber grundsätzlich für die Möglichkeit von Verständigungen vor Gericht aus. Dabei solle es aber nicht ausreichen, wenn der Angeklagte lediglich ein „formales“ Geständnis abgibt - also nur pauschal einräumt, dass die Anklage zutreffe.

Range beklagte, in vielen Fällen werde die Staatsanwaltschaft dazu gedrängt, einer Verständigung zuzustimmen. Verfassungsrichter Herbert Landau schien darin eine Schwäche des Gesetzes zu erkennen. „Wenn die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erzwungen wird, schreit das doch geradezu danach, dass der Gesetzgeber diese Kontrollmechanismen institutionalisiert“, sagte er. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false