zum Hauptinhalt
Koch

© dpa

Hessen: Kein Rücktritt, keine Neuwahlen

Der geschäftsführende Ministerpräsident Koch kann eine Auflösung des Landtags nicht erzwingen. Erst wenn kein Haushalt zustande kommt, muss sich das Parlament auflösen.

Von Robert Birnbaum

Zu Neuwahlen zu kommen ist in Hessen theoretisch gar nicht schwer. Anders als im Bund und in vielen anderen Ländern hat der hessische Landtag ein Recht auf Selbstauflösung. Praktisch setzt der Artikel 80 der Landesverfassung allerdings eine hohe Hürde: Er fordert die absolute Mehrheit aller Abgeordneten, also nicht nur der bei der Abstimmung anwesenden Parlamentarier. Im Bundestag ist dieses Quorum als „Kanzlermehrheit“ bekannt. Der geschäftsführende Ministerpräsident Roland Koch müsste zu den Stimmen der CDU- und der FDP-Fraktion also noch Abgeordnete aus anderen Fraktionen hinzugewinnen, um Neuwahlen zu erzwingen.

Andere Wege sind ihm versperrt. Zwar schreibt die Verfassung auch dann Neuwahlen zwingend vor, wenn ein Ministerpräsident eine Vertrauensabstimmung verliert. Aber Artikel 114 gilt für Koch derzeit nicht: Als bloß „geschäftsführender“ Regierungschef kann er die Vertrauensfrage gar nicht stellen. Er darf ja nicht mal zurücktreten, wenn er des Geschäfteführens müde wäre – denn offiziell zurückgetreten ist er schon in der ersten Sitzung des neuen Landtags.

Trotzdem war Kochs Ankündigung in seiner Regierungserklärung, länger als ein Jahr werde die Übergangsperiode nicht dauern, nicht nur so dahergesagt. Rechtlich könnte Koch zwar ewig weiter geschäftsführen. Politisch gibt es aber eine Grenze: Ohne einen gültigen Haushalt – diese Erfahrung hatte schon der SPD-Politiker Holger Börner als erster geschäftsführender Ministerpräsident in Hessen gemacht – ist die Politik komplett gelähmt. Denn fast jeder Parlamentsbeschluss hat Folgen für die Staatsfinanzen.

Wenn also der Etat 2008 ausläuft, könnte von da an keine Umgehungsstraße mehr neu geplant, keine Stelle in einer Landesbehörde gestrichen werden, von ambitionierteren Projekten zu schweigen. In Wiesbaden gilt deshalb parteiübergreifend als ausgemacht: Entweder gibt es bis Anfang nächsten Jahres eine neue Landesregierung, mit welcher Mehrheit auch immer – oder Neuwahlen werden unausweichlich.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false