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Kinderschutz

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Kinderschutz: ''Schutz vor Gewalt und Ausbeutung''

Die SPD will dem Kinderschutz-Gipfel eine konkrete Formulierung für eine Grundgesetzänderung vorschlagen. Kanzlerin Merkel und die CDU-Spitze lehnen eine Änderung der Verfassung ab.

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Vor dem Spitzentreffen zum Kinderschutz hat die SPD intern erstmals einen konkreten Formulierungsvorschlag zur Verankerung des Kinderschutzes im Grundgesetz vorgelegt. Die Debatte über die Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung ist ein zentrales Thema des Treffens von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder an diesem Mittwoch in Berlin. „Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung“, heißt es nach Tagesspiegel-Informationen in einer Beschlussvorlage des Landes Rheinland-Pfalz. Weiter schlagen die SPD-Länder vor: „Die staatliche Gemeinschaft achtet und fördert die Entwicklung des Kinder und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.“

Während der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und SPD-Chef Kurt Beck für eine Grundgesetzänderung wirbt, lehnen Merkel und die CDU-Spitze sie ab. Allerdings haben prominente CDU- und CSU-Politiker wie Niedersachsens Regierungschef Christian Wulff (CDU) und Bundesernährungsminister Horst Seehofer (CSU) sich für den neuen Schutz ausgesprochen. Auch Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) warb vor dem Gipfel für die Änderung.

Die Vizechefin der SPD-Bundestagsfraktion, Christel Humme, appellierte an die Union, der Verfassungsänderung zuzustimmen. Es sei ein Problem, dass der Staat Kinder gegen den Willen ihrer Eltern nicht fördern könne, sagte sie. Kinderrechte müssten Elternrechten zumindest gleichgestellt werden. „Nur eine Verfassungsänderung kann klarmachen, dass Staat und Gesellschaft die Aufgabe haben, Kindern bestmögliche Entwicklungschancen zu bieten“, sagte sie.

Dagegen lehnte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) eine Änderung ab. „Ein Nachlesen des Grundgesetzes, Artikel 6, wird deutlich machen, dass dies bereits ausreichend verankert ist“, sagte er dem Tagesspiegel. Artikel 6 stellt Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates. Pflege und Erziehung der Kinder seien das „natürliche Recht“ und die Pflicht der Eltern: „Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Böhmer verteidigte den Gipfel gegen den Vorwurf des Aktionismus: „Es macht immer Sinn, über aktuelle Probleme zu sprechen.“ So gebe es zwar bereits Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern. Es gehe aber nun um die Kontrolle, dass sie auch wirkllich durchgeführt würden.

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) will durch Änderung des Kinder- und Jugendhilferechts den Ländern einen stärkeren Schutz von Kindern ermöglichen. Die Einführung einer verpflichtenden Vorsorgeuntersuchung sei Sache der Länder, sagte die Ministerin. Sie selbst halte nichts von einer solch schematischen Lösung. „Ganz überwiegend gehen die Eltern in Deutschland vernünftig mit ihren Kindern um“, sagte sie. Eine Pflichtvorsorgeuntersuchung sei daher nicht verhältnismäßig. Manche Länder entscheiden sich für die Einführung eines verbindlichen Einladungswesens, bei dem die Eltern zu den jeweiligen Untersuchungsterminen eingeladen werden und ihre Teilnahme überprüft wird. Wo es ein solches Einladungswesen gibt, sollte das wiederholte Fernbleiben das Jugendamt zu weiteren Prüfungen und gegebenenfalls zu einem Hausbesuch veranlassen, forderte Zypries.

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