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Politik: Körting beharrt auf Lockerung desBleiberechts

Berlin - Der Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) will sich beim Bleiberecht für Minderjährige in Flüchtlingsfamilien nicht geschlagen geben. „Ich werde nach der Bundestagswahl das Thema wieder auf die Tagesordnung der Innenministerkonferenz bringen“, sagte er dem Tagesspiegel.

Berlin - Der Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) will sich beim Bleiberecht für Minderjährige in Flüchtlingsfamilien nicht geschlagen geben. „Ich werde nach der Bundestagswahl das Thema wieder auf die Tagesordnung der Innenministerkonferenz bringen“, sagte er dem Tagesspiegel. Körting äußerte die Erwartung, dass sich die Unionsseite bewegen wird, „wenn die Wahlemotionen vorbei sind“. Die Innenminister der Länder hatten am Freitag den Vorschlag der SPD abgelehnt, Kindern und Jugendlichen in Flüchtlingsfamilien ein Bleiberecht zu geben, wenn sie sich länger als sechs Jahre in Deutschland aufhalten.

Körting setzt bei seinem Vorhaben auch auf die FDP in Bund und Ländern. Die Übernahme des Innenministeriums in Nordrhein- Westfalen durch den Liberalen Ingo Wolf könne Bewegung in die Debatte bringen, sagte er. In NRW hat die FDP nach vielen Jahren erstmals wieder ein Innenressort besetzt. „Ich hoffe, dass der neue Innenminister in Düsseldorf künftig eher zur SPD- als zur Unions-Seite tendiert“, sagte Körting. Die FDP hat die Ablehnung eines liberaleren Bleiberechts durch die Minister der CDU/CSU scharf kritisiert.

Hoffnung macht Körting auch, dass die Ministerrunde bei ihrem Beschluss zur Rückführung von Flüchtlingen nach Afghanistan zahlreiche Ausnahmen zuließ. So sollen Flüchtlinge, die schon sechs Jahre in Deutschland sind und eine Arbeit haben, bleiben dürfen. Ebenso sollen Alte nicht abgeschoben werden, wenn ihre Familie in Deutschland bleiben kann. Dies sei „ein ganzes Stück Fortschritt“ hin zu einem humanitären Bleiberecht, sagte Körting.

Als „wichtig für Berlin“ bezeichnete der Innensenator die Absicht der Minister, den Nachzug minderjähriger Ehepartner stark einzuschränken. Der Plan zielt darauf, Zwangsehen und solche Ehen zu verhindern, die vor allem ein Familiennachzugsrecht nach Deutschland bezwecken. Durch eine Gesetzesänderung soll der Ehegattennachzug erst erlaubt sein, wenn beide Partner 21 Jahre alt sind und wenn der nachziehende Partner Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweist. Allerdings müssten noch verfassungsrechtliche Fragen geprüft werden, sagte Körting. Die arrangierten Heiraten, auch innerhalb von Familien, vor allem in der Türkei, brächten das Problem, dass die Zahl nicht integrierter Ausländer wachse. Mit der Einschränkung des Nachzugs wolle man verhindern, dass auf Minderjährige mit dem Argument des möglichen Familiennachzugs Druck ausgeübt werde. „Die Gesetzesänderung hat nicht zuletzt den Schutz der Frauen zum Ziel“, sagte Körting.

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