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Jost Müller-Neuhof ist rechtspolitischer Korrespondent des Tagesspiegels. Seine Kolumne "Einspruch" erscheint jeden Sonntag auf den Meinungsseiten.

© Kai-Uwe Heinrich

Kolumne "Einspruch": Schwule sollen Blut spenden dürfen

Der Europäische Gerichtshof hält es grundsätzlich für legitim, Schwule von der Blutspende auszuschließen. Dafür muss es aber gute Gründe geben, meint unser Kolumnist.

Der homosexuelle Mann als Gefahr, es gibt ihn noch. Allerdings nicht, weil er, wie es früher hieß, kleine Jungs zur Männerliebe verführt, sondern weil er Blutkonserven mit HIV-Viren verseucht. Einst taugte das Thema für Horror-Schlagzeilen. In China wurden nach offiziellen Angaben Zehntausende, vermutlich aber weit mehr infiziert, weil Bauern mit Blutspenden ihr kärgliches Einkommen aufbesserten. Auch Europa reagierte, mit einer Richtlinie. Seitdem galt: Schwule durften nicht mehr zur Ader gelassen werden.

Wenn es sichere Bluttests gibt, sollen Schwule spenden dürfen, sagt das Gericht

Jetzt hat der zuständige Gerichtshof in Luxemburg Zweifel geweckt, ob dieser Ausschluss so weiter bestehen kann. Nach der Klage eines Franzosen urteilte er, dass mildere Mittel gewählt werden müssten als ein pauschales Verbot, wenn diese Mittel den Gesundheitsschutz von Transfusionspatienten ebenso sicherstellen können. Als Beispiel nannte das Gericht sichere Blut-Tests oder eingehende medizinisch-persönliche Befragungen.

Ein absurder Gedanke, jedenfalls für Daniel Bahr, den ehemaligen Bundesgesundheitsminister der vergangenen FDP, der sich als Parlamentarischer Staatssekretär auf Anfrage des Bundestags vor fünf Jahren noch so äußerte: Der Ausschluss homosexueller Männer sei „fachlich begründet“, ihre Zulassung wäre „verantwortungslos“ und eben wegen der Richtlinie „auch nicht zulässig“.

Es sollte nach der Lebensweise, nicht nach der sexuellen Identität entschieden werden

Die Richtlinie hebt nicht, anders als die Bundesregierung damals behauptete, auf die sexuelle Orientierung ab, sondern auf tatsächliches Verhalten. Für die HIV-Prävention wichtiger war, ob Männer Sex mit Männern haben, wofür sich in Fachkreisen das Kürzel MSM eingebürgert hat. Wenn also diskriminiert wird, dann nach tatsächlichem Verhalten und nicht nach sexueller Identität. So erschien auch das deutsche Spendeverbot plötzlich in milderem Licht. Dennoch hielt es sich auf der Agenda der schwulen Gleichstellungspolitik und ihrer Lobby. Ihre Vertreter empört, dass der Staat Männern misstraut, nur weil sie Männer lieben.

Tatsächlich gehen die deutschen Ausschlusskriterien noch immer zu weit. MSM, das bedeutet automatisch raus. Dabei hat sich das Problem mit den Blutkonserven in Deutschland seit Einführung routinemäßiger Kontrollen praktisch erledigt. Deshalb sollte es künftig auch ausreichen, wenn Sexualkontakte von Männern mit Männern extrem selten waren oder lange zurücklagen. Der Schutz von Blutkonserven-Empfängern ist das Wichtigste. Aber die Handvoll Fälle, die es seit den Tests noch gibt, zeigen, dass es nicht allein um Schwule gilt, sondern allgemein darum, dass Spender ihr Risikoverhalten verschweigen. Auch Heteros.

Schwule sollen Blut spenden dürfen, wenn sie kein Infektionsrisiko sind. Aber wenn sie eines sind, dürfen sie es nicht. Ein Thema, bei dem es nie um Diskriminierung ging, sondern nur um Vernunft.

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