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Krankenkassen: Gute Ärzte sollen besser verdienen

Anreize und Sanktionen: Die gesetzlichen Krankenkassen möchten schlechte Ärzte finanziell bestrafen, das "Bemühen um bessere Qualität" dagegen belohnen dürfen.

Berlin - Die Vergütungssysteme müssten „so ausgestaltet werden, dass unterschiedliche Qualität von Versorgungsleistungen in Form von Zu- und Abschlägen berücksichtigt werden kann“, heißt es in einem gemeinsamen Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes. Und wer nachweislich dauerhaft schlechte Qualität bringe, müsse „perspektivisch von der Versorgung ausgeschlossen werden können“.

Um die Behandlungsqualität bewerten zu können, brauche es jedoch deutlich mehr Transparenz und Versorgungsforschung, räumen die Kassen ein. Jedenfalls müssten sich Honorarsteigerungen für Mediziner „in besserer Versorgung niederschlagen“. Und auszuschließen seien sie, „wenn die Beitragseinnahmen der Krankenkassen aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung stagnieren oder sogar sinken“.

„Nicht hinnehmbar“ ist es aus Kassensicht, dass gesetzlich Versicherte, die mit ihren Beiträgen die Einnahmebasis der Vertragsärzte bildeten, bei der Terminvergabe benachteiligt würden. Zur Vermeidung solchen „Fehlverhaltens“ bedürfe es „weiterer durchgreifender Instrumente zur Sanktionierung“. Dem Plan der neuen Regierung, die Versicherten in der Arztpraxis häufiger in Vorkasse treten zu lassen, erteilen die Kassenvertreter eine Absage. Das Sachleistungsprinzip habe sich bewährt, argumentieren sie. Die neue Regierung will laut Koalitionsvertrag dagegen „die Möglichkeiten der Kostenerstattung ausweiten“.

Vordringlich, so der Kassen-Verband, müsse die Regierung nun Klarheit über die künftige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung schaffen. Die Rationierung medizinisch notwendiger Leistungen sei abzulehnen, es existierten „weiterhin nachweislich Wirtschaftlichkeitsreserven“. Sparmöglichkeiten gebe es vor allem im Kliniksektor und bei den Arzneimitteln. Helfen könne hier die Möglichkeit zu mehr Einzelverträgen für Versorgungsangebote ebenso wie verpflichtende Preisverhandlungen mit den Herstellern neuer und besonders teurer Medikamente, für die es keine Therapiealternative gibt. Wenn man auf die Preisbildung dieser so genannten Solisten nicht einwirken könne, sei die finanzielle Überforderung des Systems „absehbar“, heißt es in dem Papier. Bei den nicht mehr patentgeschützten Mitteln zeigten die Rabattverträge Wirkung, durch sie habe man allein im zweiten Halbjahr 2008 310 Millionen Euro gespart. Dies dürfe, so warnen die Kassen, „durch künftige Reformen nicht konterkariert werden“.

Den um 3,9 Milliarden Euro erhöhten Steuerzuschuss loben die Verbandsvertreter als „gutes Signal“. Allerdings müssten nun auch die Beiträge für Langzeitarbeitslose steigen, fordern sie. Zur Kostendeckung benötige man 4,9 Milliarden mehr vom Bund. Pro Hartz-IV-Empfänger flössen nur 135 Euro im Monat. Die Durchschnittskosten lägen aber bei 260 Euro.

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