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Vor dem Referendum auf der Krim am Sonntag: Ein Mann läuft unter einem Wahlplakat mit der Aufschrift: "Zusammen mit Russland. 16 März - Referendum!"

© rtr

Update

Krise auf der Krim: EU: Assoziierungsabkommen mit Ukraine kommende Woche unterzeichnen

Die Spannung vor dem Referendum steigt: Die G7 wenden sich klar gegen Moskau, die EU bereitet schärfere Sanktionen gegen Russland vor, und die Krim-Regierung schränkt den Luftraum über der Halbinsel ein. Derweil kreuzt jetzt ein US-Lenkwaffenzerstörer im Schwarzen Meer.

In der Ukraine-Krise steigt die Nervosität vor dem Krim-Referendum am Sonntag. Diplomatische Bemühungen um eine Entspannung blieben bislang erfolglos. Nun soll der erste Teil des Assoziierungsabkommens der Europäischen Union mit der Ukraine bereits kommende Woche unterzeichnet werden - direkt nach dem Referendum auf der Krim über den Anschluss an Russland. Dies kündigte der polnische Ministerpräsident Donald Tusk nach einem Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch in Warschau an.

Die Gruppe der sieben führenden Industriestaaten (G7) und die EU haben Russland indes eindringlich vor einer Annexion der Krim gewarnt. In einer gemeinsamen Erklärung bezeichneten sie am Mittwoch das geplante Krim-Referendum über einen Anschluss an Russland als illegal. Sie drohten „weitere Maßnahmen“ an, falls Moskau die Souveränität der Ukraine nicht achte. Russland müsse seine Truppen in die Kasernen zurückbeordern. Die Bewohner der ukrainischen Halbinsel Krim sollen am kommenden Sonntag in einem Referendum über den Beitritt zur Russischen Föderation abstimmen. Der G7 gehören Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada und die USA an. Auch die EU nimmt an den Beratungen teil. Die G7 wurde 1998 durch Aufnahme Russlands zur G8 erweitert.

"Einschüchternde Präsenz russischer Truppen"

Moskau müsse alle „Maßnahmen zur Unterstützung eines Referendums über den Status der Krim“ beenden, heißt es in der in Berlin veröffentlichten Erklärung. Die Volksabstimmung verstoße gegen ukrainisches Recht und das Völkerrecht.

Wegen mangelnder Vorbereitung und der „einschüchternden Präsenz russischer Truppen“ wäre es auch „ein zutiefst fehlerhafter Prozess ohne moralische Wirkung“: „Aus all diesen Gründen würden wir das Ergebnis nicht anerkennen.“ Eine Annektierung der Krim verletze nicht nur Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine. Zusätzlich könne sie „schwerwiegende Folgen für die rechtliche Ordnung, welche die Einheit und Souveränität aller Staaten schützt, nach sich ziehen“.

„Sollte die Russische Föderation einen solchen Schritt unternehmen, werden wir weitere Maßnahmen - sowohl einzeln als auch gemeinsam - ergreifen“, erklärten die G7-Mitglieder. Einzelheiten zu den angedrohten weiteren Maßnahmen machten sie nicht.

Derweil begann vor der Halbinsel ein Marinemanöver der USA mit Bulgarien und Rumänien und die EU-Staaten haben sich nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters auf die Ausgestaltung der angedrohten Sanktionen gegen Russland geeinigt. Demnach sind Reisebeschränkungen und das Einfrieren von Konten für jene vorgesehen, die für die Verletzung der Souveränität der Ukraine verantwortlich sind.

Diese Verschärfung der Strafmaßnahmen plant die EU für den Fall, dass Russland die Krim nach der für Sonntag angesetzten Volksabstimmung annektiert. Die Regionalregierung der Krim hat indes - nachdem sie am Dienstag schon vor dem Referendum die Unabhängigkeit der Halbinsel erklärt hatte - die ukrainischen Staatsunternehmen auf der Halbinsel in ihr Eigentum zu überführen. Auch die im Schwarzmeer-Hafen stationierten ukrainischen Kriegsschiffe wolle man annektieren, hieß es bereits am Dienstag.

Zudem schränkte die selbst ernannte Regional-Regierung am Mittwoch den Luftraum über der Krim bis nach dem Referendum am Sonntag. Damit solle die Ankunft von „Provokateuren“ aus Kiew und der Westukraine verhindert werden, sagte Vizeregierungschef Rustam Temirgalijew. Die Maßnahme gelte bis Montag.

Ist das Referendum völkerrechtlich zulässig?

Bei der Volksabstimmung am Sonntag auf der Krim werden die Bewohner gefragt, ob sich die Halbinsel von der Ukraine abspalten und Russland anschließen soll. Doch auch wenn neben der ukrainischen Übergangsregierung in Kiew auch der größte Teil der internationalen Gemeinschaft die Abstimmung für eine schlechte Idee halten ist unklar, ob eine so genannte Sezession völkerrechtlich zulässig ist oder nicht.

Die Vereinten Nationen legten zwar 1966 auf Grundlage der UN-Charta in zwei Menschenrechtspakten fest, dass alle Völker ein "Recht auf Selbstbestimmung" haben und "frei über ihren politischen Status" entscheiden können. Doch dieses "Selbstbestimmungsrecht der Völker gewährt grundsätzlich kein Recht zur Sezession", sagt Claus Kreß, Direktor des Instituts für Friedenssicherungsrecht an der Uni Köln.

Ist ein Referendum möglicherweise zulässig?

In einer UN-Resolution von 1970 heißt es dann mit Blick auf Unabhängigkeitsbestrebungen früherer Kolonien, dass die staatliche Integrität Vorrang vor der Loslösung einer ihrer Volksgruppen hat. Demnach seien Sezessionen illegal, wenn eine Regierung die gesamte Bevölkerung repräsentiert und Selbstbestimmung zulässt. Werden Volksgruppen dagegen unterdrückt, sind Ausnahmen womöglich zulässig: wie etwa bei der Loslösung des Kosovo von Serbien 2008.

Kreß bezeichnet dies allerdings als "eng begrenzte Ausnahme", weil die serbische Regierung die Rechte des kosovo-albanischen Volks aufs Schlimmste missachtet habe. Die Situation sei insofern mit jener auf der Krim nicht annähernd vergleichbar.

Referendum möglicherweise doch zulässig?

Für den Völkerrechtler Michael Bothe ist dagegen nicht so eindeutig zu beantworten, ob das Krim-Referendum am Sonntag unzulässig ist und eine Mehrheitsentscheidung zugunsten einer Abspaltung nicht anerkannt werden darf. Der ehemalige Frankfurter Professor fordert Gleichheit vor dem Völkerrecht und gibt zu bedenken, dass sich das Kosovo sogar ohne Volksabstimmung für unabhängig von Serbien erklärte und dies den Beifall vieler westlicher Staaten fand. Der Internationale Gerichtshof habe diese Unabhängigkeitserklärung dann 2012 in einem Rechtsgutachten für völkerrechtlich nicht verboten erklärt. Zudem gebe es laut Gericht keine völkerrechtliche Norm, die eine Sezession verbiete.

US-Lenkwaffenzerstörer bei Marinemanöver vor der Krim

Mit eintägiger Verspätung hat am Mittwoch im Schwarzen Meer ein gemeinsames Marinemanöver der USA mit Bulgarien und Rumänien begonnen. An der mehrtägigen Übung nimmt der US-Lenkwaffenzerstörer “Truxtun“ mit einer Besatzung von 300 Marinesoldaten teil. Nach Angaben der bulgarischen Marine gehören auch die bulgarische Fregatte “Drazki“ und drei rumänische Schiffe zu dem Übungsverband.

Das Manöver findet gegenüber der ukrainischen Halbinsel Krim statt, wo russische Militäreinheiten inzwischen die Kontrolle übernommen haben. In Polen finden gleichzeitig Luftwaffenmanöver statt, an denen die USA ebenfalls beteiligt sind. Zudem hat die Nato AWACS-Flugzeuge zur Kontrolle des Luftraums rund um die Ukraine entsandt.

Ein zwischen Ende März und Mitte April geplantes Seemanöver unter der Führung der Ukraine wurde hingegen abgesagt. Dies habe ihm der ukrainische Botschafter mitgeteilt, sagte der bulgarische Verteidigungsminister Angel Naydenow. Die Hafen der ukrainischen Marine auf der Krim wird von der russischen Schwarzmeerflotte blockiert. dpa/rtr/AFP

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