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Die Justizminister machen sich Sorgen um ihr Personal. Unzufriedene Kläger werden immer öfter übergriffig.

© Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Wut über Urteile: Kritik ist bei der Justiz immer an der richtigen Adresse

Es wäre einfacher, würden Gerichte nach Moral und öffentlichen Bedürfnissen entscheiden. Aber für sie gilt nur Recht. Das schafft Frust, wie auch jetzt nach dem Streit um Brust-Implantate. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Es gibt Gerichtsurteile, da packt einen die Wut. Offenbar ein Phänomen, das um sich greift. Die Justizministerinnen und -minister der Länder sind in Sorge. Zunehmend werde ihr Personal bedroht und beleidigt, stellten sie jetzt bei ihrer Frühjahrskonferenz fest. Und zwar von Verfahrensbeteiligten, „die mit der Durchführung, dem Verlauf oder Ausgang staatlicher Gerichtsverfahren unzufrieden sind“. Unzufrieden? Nicht selten handelt es sich um Menschen, die Opfer geworden sind und sich nun, nach dem Richterspruch, ein zweites Mahl als Opfer fühlen.

Obwohl nicht direkt am Verfahren beteiligt, werden darunter auch etliche jener mehr als 5000 deutsche Frauen sein, die sich untaugliche Implantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) in die Brust einpflanzen ließen. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag eine Klage gegen den TÜV Rheinland abgewiesen hat, haben sie kaum noch Aussicht auf Entschädigung. Der TÜV war für die Qualitätssicherung der PIP-Produkte zuständig. Er sollte zahlen, da der betrügerische Hersteller längst pleite war. „Ich konnte dieses Unrecht nicht ertragen“, sagte die Klägerin. „Ich hab’ gedacht: Das muss bestraft werden.“

Die Klägerin wollte Strafe, nun ist sie selbst bestraft

Bestraft ist nun sie selbst, mit den Kosten des langjährigen Prozesses und seinem unglücklichen Ende. Bestraft sind all die Frauen, die Hoffnung in die Justiz gesetzt hatten. Und wer ist schuld daran? Die einfachste Antwort wäre: die Richter. Doch sie wäre zu einfach. Schuld sind zunächst die Kriminellen, die in die Implantatkissen billiges Industriesilikon pumpten, statt das allein zugelassene hochwertige Gel. Fahrlässigkeit scheidet aus, es war Vorsatz: PIP koordinierte ein Täuschungssystem, vergleichbar dem Abgasbetrug bei Diesel-Pkw. Immer, wenn kontrolliert wurde, ging alles den genormten Gang. Danach wurde auf Tricksen umgestellt.

Eine Untat, nur für den Profit. Trotzdem konnte der BGH keine Mitverantwortung des TÜV erkennen. Mit Rückendeckung des Europäischen Gerichtshofs entschied er, dass es keine Hinweise gegeben habe, die den TÜV zu erhöhter Sorgfalt hätten veranlassen müssen. Die Kontrolleure kontrollierten, was man ihnen zeigte. Unangemeldet kamen sie nicht.

Es bleibt ein Skandal

Trotzdem, es bleibt ein Skandal, der früher hätte auffliegen müssen. Ein derart sensibles Medizinprodukt, verbunden mit oft komplikationsreichen Operationen; da ist der Patientinnenschutz auffällig zu kurz gekommen. Erst jetzt, vor ein paar Wochen, hat das EU-Parlament strengere Prüfpflichten für Brustimplantate auf den Weg gebracht. Wut auf die Politik ist also berechtigt. Aber auch Politik wird oft erst aus Schaden klug. Bei der Justiz ist die Wut dagegen regelmäßig an der falschen Adresse. Dafür hat sie ein Adresse, eine feste. Das macht es so leicht, die Wut bei ihr abzuladen.

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