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Urteil: Landenteignung im Osten rechtmäßig

Deutschland hat mit der entschädigungslosen Landenteignung ehemaliger DDR-Bürger nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies in Straßburg in letzter Instanz eine Beschwerde von fünf ostdeutschen Klägern zurück.

Straßburg (30.06.2005, 10:07 Uhr) - Mit dem Urteil wurde juristisch der Schlussstrich unter ein schweres Erbe deutsch-deutscher Geschichte gezogen. Die Flächen stammten aus der Bodenreform nach 1945. Sie waren in der DDR an die so genannten Neubauern verteilt worden. Die Kläger mussten ihre Grundstücke nach der Wiedervereinigung an die Bundesländer abtreten.

Die Große Kammer bestätigte mit ihrem Urteil frühere Entscheidungen deutscher Gerichte. Sie widersprach aber dem Ergebnis der Kleinen Kammer des Straßburger Gerichtshofes vom Januar 2004, gegen das Deutschland Rechtsmittel eingelegt hatte. Vor dem einmaligen Hintergrund der deutschen Wiedervereinigung sei eine gerechte Abwägung zwischen dem Schutz des Eigentums und den Allgemeininteressen gegeben, obwohl niemand entschädigt wurde.

Von den 1992 unter der Regierung von Kanzler Helmut Kohl (CDU) im Abwicklungsgesetz zur Bodenreform beschlossenen Enteigungen sind rund 70 000 Neubauern-Erben betroffen. Sie mussten insgesamt etwa 100 000 Hektar Land im Wert von mehr als einer Milliarde Euro abtreten. (tso)

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