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Politik: Leerstelle im Gesetzestext

Der Fahrplan des Bundestages bei der Euro-Rettung

Berlin - Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich am Donnerstag im Bundestag erneut dafür ausgesprochen, langfristig den EU-Vertrag zu ändern. Ein neuer Vertrag könnte nach Schäubles Auffassung ein Mittel sein, auf Dauer Ruhe an den Märkten zu schaffen. Gleichzeitig machte der Minister aber auch deutlich, dass es sich bei der Neugestaltung des EU-Vertragswerks allenfalls um ein Fernziel handelt. Die nächsten Hürden bei der Euro-Rettung, die der Bundestag bis Ende des Jahres überspringen oder zumindest schon einmal angehen muss, sind andere: Das Gesetz über den verstärkten Euro-Rettungsschirm EFSF muss verabschiedet, die Beteiligungsrechte des Bundestages müssen geregelt, das zweite Rettungspaket für Griechenland soll abgesegnet werden. Und die Beratungen über den dauerhaften Rettungschirm ESM, der ab Mitte 2013 installiert werden soll, warten auch schon.

Unter all diesen unterschiedlichen Zielen zeichnet sich bislang beim Gesetz über die Verstärkung des Euro-Rettungsschirms EFSF am deutlichsten ab, wohin die Euro-Reise des Bundestages geht. Mit dem Gesetz, das am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag debattiert wurde, setzt Deutschland die Beschlüsse des EU-Gipfels vom 21. Juli um. Das sogenannte StabMech-Gesetz liefert aus deutscher Sicht die Grundlage dafür, dass der Euro-Rettungsschirm EFSF künftig über neue Instrumente verfügt: der Aufkauf von Staatsanleihen, die vorsorgliche Versorgung bedrohter Euro-Länder mit Kreditlinien, Hilfen für Staaten zur Bankenrettung. Gleichzeitig wird Deutschlands Garantiesumme im Euro-Rettungsschirm EFSF von123 Milliarden Euro auf 211 Milliarden erhöht.

Verabschiedet werden soll das StabMech-Gesetz am 29. September. Bis es so weit ist, dürfte sich das Augenmerk vor allem auf jenen Passus im Gesetz richten, wo bislang eine Leerstelle klafft: Hier soll die Beteiligung des Bundestages an der Vergabe von EFSF-Geldern an Krisenländer geregelt werden. In der vergangenen Woche hatten sich die Haushälter von CDU/CSU und FDP schon einmal darauf verständigt, dass alle Aktionen des EFSF, die im Bundeshaushalt zu Buche schlagen könnten, vom Bundestag genehmigt werden müssen.

Sobald der Bundestag den neuen Euro-Rettungsschirm beschlossen hat, kann sich das Parlament an die Beratungen über das zweite Griechenland-Hilfspaket mit einem Volumen von 109 Milliarden Euro machen. Vorgesehen ist die Abstimmung Ende Oktober. Allerdings erwartet die Bundesregierung von den Griechen, dass sie zunächst einmal die nötigen Anstrengungen unternehmen, um die nächste Acht-Milliarden-Euro-Tranche aus dem ersten Rettungspaket zu erhalten. Bis Ende Oktober braucht Athen die fraglichen acht Milliarden Euro.

Voraussichtlich im November oder Dezember will der Bundestag schließlich das Gesetz zum dauerhaften Rettungsschirm ESM auf den Weg bringen, mit dem sich die Euro-Zone dauerhaft gegen die Krise bei den Pleitekandidaten wappnen will. Auch diese Abstimmung hat für Deutschland eine große Tragweite – Berlin muss für den dauerhaften Rettungsschirm eine Bareinlage in der Höhe von 22 Milliarden Euro zahlen.

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