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Politik: Leuna-Affäre: Ständig unzuständig

Wenn nichts mehr hilft, soll Karlsruhe helfen, diesmal die dort ansässige Bundesanwaltschaft. Das Berliner Justizministerium will die obersten Ermittler der Republik mit den Untersuchungen zur Leuna-Affäre befassen, nachdem sich die Staatsanwaltschaften der Länder dazu außer Stande sahen.

Wenn nichts mehr hilft, soll Karlsruhe helfen, diesmal die dort ansässige Bundesanwaltschaft. Das Berliner Justizministerium will die obersten Ermittler der Republik mit den Untersuchungen zur Leuna-Affäre befassen, nachdem sich die Staatsanwaltschaften der Länder dazu außer Stande sahen. Zur Begründung feuerten sie regelmäßig die berühmteste bürokratische Kanone ab: Wir sind nicht zuständig. Denn wo nicht klar ist, wer verdächtig ist, geschweige denn wo sich die Tat ereignet hat, lässt sich ein zuständiger Ermittler in der Tat nur schwer bestimmen. Andererseits verpflichtet die Strafverfolger das so genannte Legalitätsprinzip zum Tätigwerden. Haben sie einen Verdacht, müssen sie ihm auch nachgehen. Das Kompetenzproblem ist mit dem neuen Karlsruher Adressaten indes nicht gelöst. Die Bundesanwaltschaft darf nur ermitteln, wenn ein späteres Verfahren in erster Instanz vor einem Oberlandesgericht geführt werden müsste. Das ist etwa bei Landesverrat oder ähnlichen Delikten der Fall, und selbst ein Mord wird dort nur verhandelt, wenn er bestimmte Sicherheitsinteressen des Bundes berührt. Die aus der Schweiz stammenden Ermittlungsakten beziehen sich aber auf einfache Kriminalität wie Betrug, Urkundenfälschung und Geldwäsche. Auch Justizministerin Herta Däubler-Gmelin ist sich nicht sicher, ob der Fall in Karlsruhe bleiben kann. Die Bundesanwaltschaft müsste die Untersuchung dann dorthin abgeben, wo sie zuvor schon war. Doch von der Karlsruher Behörde erhofft man sich wenigstens einen Hinweis darauf, welche Staatsanwaltschaft in welchem Bundesland verpflichtet ist, neue Ermittlungen aufzunehmen.

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