zum Hauptinhalt

Politik: Libyen hebt Todesurteile auf

Gericht in Tripolis ordnet im Aids-Skandal neuen Prozess gegen bulgarische Krankenschwestern an

Berlin - Der Oberste Gerichtshof in Libyen hat die Todesurteile gegen fünf Krankenschwestern aus Bulgarien und einen palästinensischen Arzt aufgehoben. Nach der Entscheidung vom Sonntag, den Fall vor einer unteren Instanz neu zu verhandeln, wächst die Hoffnung auf baldige Freilassung der Angeklagten nach fast siebenjähriger Untersuchungshaft. Sie hatten den Tatvorwurf, 1998 über 400 libysche Kinder im Kinderhospital Al Fatih in Benghasi absichtlich mit dem HI-Virus infiziert zu haben, stets bestritten und behauptet, 1999 von den libyschen Strafverfolgungsbehörden durch Folter zu Teilgeständnissen gezwungen worden zu sein. Seit Ausbruch der Epidemie sollen 50 Kinder gestorben sein.

Wie zuvor ihre Kolleginnen Kristina Vultscheva, Nassya Nenova und Valentina Siropoulo waren die Krankenschwestern Sneschana Dimitrova und Valya Chervenyashka im Herbst 1998 aus ihrer in einer schweren Wirtschaftskrise befindlichen Heimat Bulgarien nach Libyen gekommen, um im Kinderhospital von Benghasi zu arbeiten. Nur wenige Wochen später wurden sie im Zuge von Ermittlungen wegen einer dort ausgebrochenen Aids-Epidemie verhaftet. Damit begann ihr bis heute andauerndes Martyrium hinter libyschen Gittern als tragische Hauptdarsteller eines sich auch durch diplomatische Verwicklungen ständig verkomplizierenden, mittlerweile sieben Jahre dauernden Marathonprozesses, der von starkem internationalen Druck begleitet wurde.

Wurde den Schwestern zunächst vorgeworfen, die Infektion als konspirative, gegen den libyschen Staat gerichtete Tat im Auftrag fremder Mächte wie der CIA beziehungsweise des Mossads ausgeführt zu haben, so unterstellte ihnen die Staatsanwaltschaft zuletzt Geldgier als Motiv. Um ein neues Aids-Medikament zu testen, sollen sie die Kinder mit dem tödlichen Virus infiziert haben. International renommierte Aids-Wissenschaftler wie der französische Entdecker des HI-Virus Luc Montagnier haben diese Version vor Gericht für wenig plausibel erklärt und stattdessen die schlechten hygienischen Verhältnisse in dem Krankenhaus für die Aids-Epidemie verantwortlich gemacht. 2004 wurden die sechs Angeklagten in erster Instanz für schuldig befunden.

Zwei Tage vor der Berufungsverhandlung vereinbarten Vertreter der Assoziation der Eltern infizierter Kinder und einer Nichtregierungsorganisation die Einrichtung eines internationalen Hilfsfonds zur Unterstützung der betroffenen Familien und zur Verbesserung der Bedingungen in libyschen Krankenhäusern. Die Gewährung als „humanitärer Hilfe“ und ausdrücklich nicht als „Entschädigung“ deklarierter finanzieller Leistungen könnte nun zu der Freilassung der Krankenschwestern und des Arztes führen, glauben Prozessbeobachter. Am 28. Dezember sollen die Elternvertreter die Höhe der beanspruchten Geldleistungen bekannt geben. Das Auswärtige Amt in Berlin zeigte sich am Montag erleichtert: „Die Vorwürfe gegen die im Mai 2004 Verurteilten sind aus Sicht der Bundesregierung unhaltbar.“

Der libysche Verteidiger Osman Bizanti sagte nach der Verhandlung, er werde beim nunmehr wieder zuständigen Gericht in Benghasi die Freilassung der Gefangenen beantragen und halte es für möglich, dass diesem Gesuch stattgegeben werde. Einen Tag zuvor hatte Bulgariens Staatspräsident Georgi Parvanov erklärt, die Bildung des Internationalen Fonds könne zu einer baldigen Lösung des Problems beitragen: „Ich hoffe, dies ist das letzte Weihnachten, das unsere Krankenschwestern im Gefängnis verbringen müssen“, sagte er der bulgarischen Tageszeitung „24 Tschassa“.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false