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Linkspartei: Ramelow darf nicht observiert werden

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf den Linkspartei-Politiker Bodo Ramelow nicht mehr beobachten. Das entschied der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen.

Münster - Es gebe zwar Anhaltspunkte, dass die Linkspartei Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolge. Dieser Verdacht lasse es aber nicht zu, Ramelow in die Beobachtung durch den Verfassungsschutz einzubeziehen; dem stehe in seinem Einzelfall das freie Mandat des Abgeordneten entgegen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat über Ramelow, derzeit Fraktionsvize der Linken im Bundestag , seit über zehn Jahren Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen wie Zeitungen, Zeitschriften, dem Internet und Presseerklärungen erhoben und hielt es für gerechtfertigt, Ramelow als führenden Funktionär zu beobachten.Das Verwaltungsgericht Köln gab Ramelows Klage dagegen im Dezember 2007 für den Beobachtungszeitraum ab Oktober 1999 statt. Dagegen hatte das Bundesamt Berufung eingelegt. ddp

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