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Politik: Männer sollen Recht auf Vaterschaftstests erhalten

Zypries: Gesetzentwurf liegt in der Schublade Karlsruhe nennt heimliche Untersuchung unzulässig

Männer, die an ihrer Vaterschaft zweifeln, sollen künftig einen Anspruch auf Gewissheit haben. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat am Dienstag ein gesetzliches Anrecht auf die Klärung einer Vaterschaft in Aussicht gestellt. „Der Gesetzentwurf liegt quasi in der Schublade“, sagte Zypries – nachdem am Morgen das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe der Bundesregierung eine gesetzliche Regelung von Vaterschaftstests aufgetragen hatte.

In seinem Urteil beschied das Gericht einem Kläger, der mit dem ausgespuckten Kaugummi seiner Tochter einen heimlichen Vaterschaftstest hatte durchführen lassen, dass dieser Test vor Gericht zur Anfechtung der Vaterschaft nicht zähle. Heimliche Vaterschaftstests verstoßen laut Urteil gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Nach dem Urteil muss der Gesetzgeber aber jetzt bis zum 31. März 2008 die legale Überprüfung der Vaterschaft ermöglichen.

Eine Mutter kann dann zukünftig nicht mehr die Untersuchung eines minderjährigen Kindes unterbinden. Verweigert sie die Zustimmung zu einem Test, ist es möglich, ihre Zustimmung durch einen gerichtlich bestellten Vormund zu ersetzen. In Zukunft muss es bei Zweifeln eines Vaters ein zweistufiges Verfahren geben. Die Überprüfung der biologischen Abstammung ist nur der erste Schritt. Schließt die Untersuchung den bisherigen Vater als Erzeuger aus, bedeutet das noch nicht das Ende der rechtlichen Beziehung. Will der Mann auch rechtlich nicht mehr Vater sein, muss er im zweiten Schritt seine Vaterschaft anfechten.

Das Urteil erging auf die Verfassungsbeschwerde des 37-jährigen Frank S., der seit mehr als zehn Jahren um die gerichtliche Feststellung kämpft, dass er nicht Vater eines 1994 geborenen Mädchens ist. Obwohl ihm Ärzte eine Zeugungsfähigkeit von nur zehn Prozent attestierten, war seine erste Vaterschaftsanfechtung erfolglos. Formal hat Frank S. wieder verloren. Allerdings wurden die Kosten für das Verfahren der Staatskasse auferlegt. Das zeigt, dass Frank S. das Verfahren nicht inhaltlich verloren hat. „Ich persönlich bin mit dem Urteil zufrieden“, sagte er. Auch Union und SPD, FDP, Grüne und Linke äußerten Zustimmung.

Justizstaatssekretär Alfred Hartenbach kündigte nun an, nach Ostern einen ersten Entwurf zur Umsetzung des Urteils vorzulegen. Es werde geprüft, ob ein Vaterschaftstest gerichtlich angeordnet werden kann, wenn der Test zuvor dem Vater verweigert worden war. Für diese Lösung hatte der Präsident des Karlsruher Gerichts, Hans-Jürgen Papier, plädiert. Ein Sprecher des Justizministeriums sagte, noch im Sommer solle ein Gesetzentwurf ins Kabinett. Offen ist demnach aber noch, ob zusätzlich zur einfachen Vaterschaftsklärung auch die Hürden einer Vaterschaftsanfechtung gesenkt werden.

Zum Verbot heimlicher Vaterschaftstests gab das Bundesverfassungsgericht keine Empfehlung. Justizministerin Zypries hatte sich im Verfahren für ein solches Verbot ausgesprochen. Dieses jedoch müsste in einem seit Jahren bisher folgenlos diskutierten Gendiagnostikgesetz verankert werden – welches in den Verantwortungsbereich von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) fällt. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb, forderte allerdings, dass anonyme Vaterschaftstests zum Schutz des Familienfriedens weiter möglich sein sollen.

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