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Vereinte Nationen: Mängel beim Kinderschutz auch in Deutschland

Die UN-Sonderbeauftragte zu Gewalt gegen Kinder, Marta Santos Pais, sieht Fortschritte beim weltweiten Kinderschutz.

Berlin - „Keine Regierung sagt heute noch, das Thema Gewalt gegen Kinder sei nicht wichtig oder dringend“, sagte Santos Pais am Dienstag in Berlin. Sie sei deshalb vorsichtig optimistisch, dass sich die Situation langsam verbessere.

Bis auf zwei Staaten – USA und Somalia – haben bis zum heutigen Tag alle Staaten der Welt die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Die USA stoßen sich vor allem daran, dass die Konvention die Todesstrafe für Minderjährige untersagt. „Diese weltweite Ratifizierung hilft, Druck auf die Regierungen auszuüben“, sagte Santos Pais. Ihr sei allerdings bewusst, dass zwischen Regeln und Realität oftmals noch eine große Lücke klaffe. Gerade in den Entwicklungs- und Schwellenländern berichteten laut UN-Kinderhilfswerk Unicef über 85 Prozent aller Kinder zwischen zwei und 14 Jahren von Schlägen und seelischer Aggression.

Auch die Gesetzgebung unterscheidet sich auf nationaler Ebene noch stark: Laut Unicef haben nur 25 Länder weltweit – darunter Deutschland – alle Formen der Gewalt gegen Kinder in Schulen, Familien, Heimen oder Gefängnissen verboten. „Die Erfahrungen in diesen Ländern zeigen, dass ein Umdenken in der Erziehung von jungen Menschen möglich ist“, sagte Santos Pais. „Es braucht für Disziplin keine Schläge oder andere Arten von Gewalt.“ Nach Angaben des Kinderschutzbundes Deutschland ist gewaltfreie Erziehung das Ideal für 90 Prozent der Eltern – ein Drittel aber verzichtet nicht ganz auf Gewalt. Inzwischen sei in allen Ländern der EU die Prügelstrafe auch in der Schule verboten, während sie in 88 Ländern der Welt noch erlaubt sei.

„Die Regierungen müssen einsehen, dass Kinderschutz kein Geschenk ist, das man ablehnen kann“, sagte Santos Pais. „Er ist Pflicht.“ Auch in Deutschland sei noch längst nicht alles getan, betonte die Sonderbeauftragte. Sie kritisierte, dass esdurch den Föderalismus zu viele Verantwortliche und dadurch Probleme bei der Umsetzung des Kinderschutzes gebe. Betroffene Kinder müssten mit ihren Problemen immer noch durch zu viele Instanzen gehen.

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