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Politik: Mehr als halbiert

Gutachten bestätigt Kernziel der Föderalismusreform: Zustimmungsrechte des Bundesrats werden geringer

Berlin - Die Gegner der Föderalismusreform haben seit Freitag ein Argument weniger: Ein Gutachten der Bundestagsverwaltung im Auftrag der SPD-Fraktion kommt nämlich zu dem Ergebnis, dass entgegen bestehender Zweifel die Neuordnung der Bund-Länder-Beziehungen die Zahl der Gesetze, die der Bundesrat blockieren kann, in der Tat halbieren wird. Damit wird auch eine inoffizielle, nicht veröffentlichte Untersuchung des Bundesrats bestätigt.

Die Juristen des Bundestags hatten die Aufgabe, die gesamte Bundesgesetzgebung der Jahre 1998 bis 2005 unter der Maßgabe zu prüfen, dass die Neuregelungen der geplanten Föderalismusreform bereits gegolten hätten. Das Ergebnis: In der 14. Wahlperiode des Bundestags (1998 bis 2002) wäre die Zahl der Zustimmungsgesetze von 55,2 auf 25,8 Prozent gefallen, in der 15. Wahlperiode von 51 auf 24 Prozent. Damit wird auch die bisher meist zu lesende Annahme einer Senkung von 60 auf 30 bis 40 Prozent bestätigt, der eine Schätzung zu Grunde lag, die sich auf die Wahlperiode von 1994 bis 1998 bezog.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Olaf Scholz, sagte: „Die Föderalismusreform wirkt.“ Das vordringliche Ziel einer Entflechtung von Bundestag und Bundesrat werde erreicht. Für die Wähler „wird künftig klarer erkennbar, wer eigentlich für welches Gesetz verantwortlich ist. Die langen Nächte in der Dunkelkammer des Vermittlungsausschusses werden die Ausnahme und nicht mehr die Regel sein.“

Dennoch sieht Scholz aus Sicht der SPD-Fraktion noch Beratungsbedarf, ob wirklich alle Vorhaben der umfassenden Reform sinnvoll seien. Dazu diene die mehrtägige Anhörung von Experten, die am Montag beginnt.

Ein wesentliches Ergebnis der Untersuchung: Durch das neu geschaffene Zustimmungsrecht des Bundesrats bei Gesetzen mit bestimmten Kostenfolgen für die Länder sind keine gravierenden Folgen zu erwarten. Kritiker der Reform hatten stets den Verdacht geäußert, durch diese neue Regelung – eine Art Absicherung der Länder gegen Bundesgesetze, die ihre Haushalte übermäßig belasten würden – werde das Ziel der Verringerung der Zustimmungsrechte des Bundesrats unterlaufen. Nach den Zahlen der Bundestagsverwaltung lässt sich dieser Verdacht nicht mehr halten: Nur sieben Gesetze wären in den beiden untersuchten Wahlperioden zustimmungspflichtig geworden, hätte die Kostenfolgeregelung bereits gegolten. Das sind weniger als ein Prozent aller Gesetze zwischen 1998 und 2003.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Ernst Burgbacher, sagte dem Tagesspiegel, man werde diese Zahlen nun in der Anhörung thematisieren. „Sie sind ein zugkräftiges Argument und bringen eine gewaltige Stärkung der Befürworter der Föderalismusreform.“

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