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Politik: Mehr Hilfe bei Kunstfehlern

Gesetz soll Rechte der Patienten gegenüber Ärzten und Kassen verbessern 

Berlin - Im Koalitionsvertrag hieß das Vorhaben noch „Patientenschutzgesetz“, nach heftigen Ärzteprotesten wurde es zum Patientenrechtegesetz umgetauft. Am Dienstag präsentierte der Patientenbeauftragte der Regierung, Wolfgang Zöller, auf acht Seiten das, worüber er sich nach langem Ringen mit Gesundheits- und Justizministerium handelseinig geworden ist. Man werde jetzt „endlich mal ein Gesetz machen, bei dem der Patient wirklich im Mittelpunkt steht“, sagte der CSU-Politiker und stellte eine Verabschiedung „noch in diesem Jahr“ in Aussicht.

Vorgesehen sind etwa Regelungen, um Opfer von Behandlungsfehlern – nach Schätzungen sind es bis zu eine Million im Jahr – schneller und leichter zu entschädigen. Dafür soll es nun einheitliche Schlichtungsverfahren und spezialisierte Kammern bei den Landgerichten geben. Eine komplette Beweislastumkehr zugunsten der Geschädigten ist nicht vorgesehen, allerdings soll bei groben Behandlungsfehlern künftig „das Verschulden der/des Behandelnden grundsätzlich vermutet“ werden. Dieser müsse dann den Gegenbeweis antreten, heißt es. Zudem hätten Länder und Ärztekammern sicherzustellen, dass Ärzte über eine „ausreichende und fortdauernde“ Haftpflicht verfügten.

Von Zöllers Forderung nach einem Entschädigungsfonds, aus dem Ansprüche von Opfern unbürokratisch abgegolten werden könnten und der von Ärzten, Klinikpatienten und Haftpflichtversicherern gemeinsam finanziert wird, ist in dem Entwurf nicht mehr die Rede. Die Ärzte hatten diesen Wunsch als „populistisch“ kritisiert und vor einem unnötigen Doppelsystem der Schadensregulierung gewarnt. Stattdessen liegt das Schwergewicht nun auf Risikomanagement und Fehlermeldesystemen. Wer Pannen melde, dem dürften daraus „im Regelfall keine Nachteile“ entstehen, heißt es. Zudem sollten Arztpraxen und Kliniken bei der Analyse von „unerwünschten Ereignissen“ und „Beinahe-Fehlern“ unterstützt werden.

Eher vage formuliert ist das dem Patienten zugestandene Recht, von der Krankenkasse beim Verdacht auf Behandlungsfehler unterstützt zu werden. Aus der kaum genutzten Kann-Bestimmung ist lediglich eine Soll-Bestimmung geworden. Konkreter wird es dafür anderswo. Beim Wechsel der Leistungssektoren, etwa der Entlassung aus dem Krankenhaus, erhalten Versicherte nun „Anspruch auf ein Versorgungsmanagement“. Hier gebe es „Nachholbedarf“, betonte Zölle. Sozialdienste müssten noch vom Klinikum aus organisiert werden. Und wenn Leistungsanträge, etwa auf Rehabilitation oder Haushaltshilfe, von den Kassen nicht flott genug beschieden werden, sollen sie künftig einfach als genehmigt gelten. Er könne sich hierfür eine Vierwochenfrist vorstellen, sagte der Patientenbeauftragte.

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