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Menschenrechte: Russland muss 70.000 Euro zahlen

Russland muss zwei Tschetschenen wegen schwerer Misshandlung im Gefängnis zusammen 70.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Bei einem Verhör wurden Elektroschocks eingesetzt.

Straßburg - Das Gericht sah als erwiesen an, dass die 40 und 37 Jahre alten Brüder, die heute in Deutschland und Russland leben, im April 2000 beim Verhör in einem tschetschenischen Gefängnis mit Elektroschocks gequält und schwer geprügelt wurden. Den Männern wurden Kontakte zu tschetschenischen Rebellen vorgeworfen. Der Gerichtshof rügte außerdem, dass die Anzeige der beiden Brüder gegen ihre Peiniger zu den Akten gelegt wurde. Damit habe Russland gegen das Grundrecht auf wirksame Rechtsmittel verstoßen.

Seit Februar 2005 wurde Moskau wegen seines Vorgehens in der nach Unabhängigkeit strebenden Kaukasusrepublik bereits vier Mal vom Straßburger Gerichtshof verurteilt - unter anderem wegen Folter, eines Massakers an einer fünfköpfigen Familie und des spurlosen Verschwindens von drei Tschetschenen. Beim Gerichtshof für Menschenrechte sind derzeit noch rund 200 andere Beschwerden gegen Russland über Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien anhängig. (tso/AFP)

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