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Ministertreffen: Schäuble verteidigt BKA-Gesetz

Wolfgang Schäuble wollte den schärfsten Kritikern den Wind aus den Segeln nehmen. Zu einer erkennbaren Annäherung mit der SPD kam es auf der Innenministerkonferenz in Potsdam allerdings nicht. Schäuble setzt nun auf das Vermittlungsverfahren.

Leicht wollte es Wolfgang Schäuble (CDU) seinen Kollegen von der SPD am Donnerstag nicht machen, als sich am frühen Nachmittag die Innenminister von Bund und Ländern zum vertraulichen Kamingespräch bei der Innenministerkonferenz (IMK) in Potsdam trafen. Der Bundesinnenminister war gut munitioniert in die dort stattfindende Debatte um das BKA-Gesetz gegangen. Aus der Tasche zog er eine Vorlage: Eine Übersicht, welche Befugnisse die Landeskriminalämter in jenen Ländern haben, in denen jetzt die SPD ihren Widerstand gegen eine Übertragung solcher Befugnisse auch auf das Bundeskriminalamt artikuliert und das BKA-Gesetz ablehnt. Das sollte den Kritikern zumindest ein wenig den Wind aus den Segeln nehmen.

Insbesondere die Kritik an der jetzt wieder umstrittenen Regelung für die Online-Durchsuchung, nach der im Eilfall auch ohne richterliche Zustimmung eine Online-Razzia angeordnet werden kann, wollte Schäuble so ausbremsen. Der CDU-Politiker appellierte an die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für die Sicherheit in Deutschland. Das geplante Gesetz würde dem BKA erstmals erlauben, vorbeugend terroristische Gefahren zu bekämpfen. Der Bundestag hat das Gesetz bereits mit der Koalitionsmehrheit von SPD und CDU beschlossen, im Bundesrat gibt es aber zur Zeit keine Mehrheit.

Der Bundesrat wird wohl nicht zustimmen

Und das bleibt auch nach der Innenministerkonferenz zunächst einmal so. Zwar erklärten nach dem Kamingespräch der Vorsitzende der IMK, Jörg Schönbohm und die beiden Sprecher von Unions- und SPD-Seite, Volker Bouffier (Hessen) und Ehrhart Körting (Berlin), die Innenminister seien sich einig: Man wolle und brauche das BKA-Gesetz. Doch ein Konsens über den Inhalt dieses Gesetzes wurde auch am Donnerstag nicht erzielt. Bouffier sagte, man halte an dem Gesetz so fest, "wie es jetzt vorliegt". Die vorgebrachten Bedenken der SPD seien aus Sicht der Union "nicht richtig". Die SPD stehe grundsätzlich für erweiterte Befugnisse, sekundierte Körting. Allerdings müsse man sehen, "ob das Gesetz nachgebessert werden kann".

Hauptstreitpunkte sind neben den Online-Durchsuchungen von privaten Computern auch ohne richterlichen Beschluss im Eilfall das eingeschränkte Zeugnisverweigerungsrecht für Ärzte und Journalisten sowie das Abhören und die Videoüberwachung von Wohnungen. Besonders Körting wirft Schäuble vor, das Gesetz nicht ausreichend mit den SPD-geführten Ländern besprochen und es schlecht vorbereitet zu haben. Schäuble wies dies zurück. Über das Gesetz werde seit mehr als zwei Jahren diskutiert. Wegen der fehlenden Mehrheit im Bundesrat, der dem BKA-Gesetz kommenden Freitag wohl nicht zustimmen wird, setzen Schäuble und die Union nun auf das Vermittlungsverfahren in der Länderkammer. (mit dpa)

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