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Mord an Marwa el-Sherbini: Familie des Opfers klagt in Karlsruhe

Die Familie der 2009 in einem Dresdner Gerichtssaal ermordeten Ägypterin Marwa el-Sherbini hat das Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde angerufen, um zu erreichen, dass die Ermittlungen wieder aufgenommen werden.

Das Oberlandesgericht Dresden hatte ein erneutes Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen Richter des Landgerichts Dresden zuvor als unzulässig abgelehnt. El-Sherbinis Angehörige werfen dem Präsidenten des Landgerichts und dem Vorsitzenden Richter während der fatalen Verhandlung vor, die damals 31-Jährige nicht ausreichend geschützt zu haben.

Marwa el-Sherbini starb in einem Beleidigungsprozess, den sie gegen ihren späteren Mörder angestrengt hatte. Der 28-jährige Alex W. hatte die kopftuchtragende Apothekerin auf einem Dresdner Spielplatz als „Schlampe“, „Islamistin“ und „Terroristin“ beleidigt. Während der Verhandlung im Dresdner Landgericht stürzte er sich auf sie und tötete die schwangere Frau mit 18 Messerstichen in Anwesenheit ihres kleinen Sohnes und ihres Mannes. Ihr Ehemann, damals Stipendiat am Dresdner Max-Planck-Institut, der sie zu retten versuchte, wurde ebenfalls lebensgefährlich verletzt. Als einziger der anderen im Saal Anwesenden hatte der Anwalt des Angeklagten versucht, den Mörder aufzuhalten.

Der Ehemann der Toten, ihr Bruder und ihre Eltern werfen dem Gericht vor, dass es die Gewalttätigkeit des Angeklagten hätte kennen müssen und trotzdem nicht vorsorgte, um el-Sherbini zu schützen. Ihre Anwälte, Khaled Abou Bakr Othman in Kairo und sein Berliner Kollege H.-Eberhard Schultz, verweisen darauf, dass W. in einem Brief an das Gericht Muslimen das Recht abgesprochen hatte, in Deutschland zu leben, sie „Feinde“ nannte und für sich ein Recht auf Selbstverteidigung beanspruchte. Schon auf dem Spielplatz wurde er nach Aussagen von Zeugen nicht nur verbal aggressiv.

Alex W. wurde im November 2009 wegen Mordes in einem besonders schweren Fall verurteilt. El-Sherbinis Witwer und ihr Sohn leben inzwischen in England. Nach dem Mord am 1. Juli 2009 führte Sachsen Sicherheitskontrollen am Eingang zu den Gerichten ein. W. hatte sein Messer in einem Rucksack in den Saal bringen können.

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