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Politik: Mord in Dessau: Die angeklagten Skinheads sind geständig

Die drei Skinheads, gegen die vor dem 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt in Halle verhandelt wird, haben gestanden, in der Nacht zum 11.

Die drei Skinheads, gegen die vor dem 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt in Halle verhandelt wird, haben gestanden, in der Nacht zum 11. Juni den Mosambikaner Alberto Adriano schwer misshandelt zu haben, zugleich aber bestritten, dass sie den 39-Jährigen töten wollten. Die Anklage der Bundesanwaltschaft lautet auf Mord aus niederen Beweggründen. Die Neonazis hätten ihr Opfer so brutal zusammengeschlagen, dass es drei Tage später an seinen schweren Verletzungen verstorben sei. Die Pflichtverteidiger der drei Angeklagten im Alter zwischen 16 und 24 Jahren haben bereits in ersten Stellungnahmen gegenüber Medienvertretern darauf verwiesen, dass für ihre Mandanten auch eine Verurteilung lediglich wegen Totschlags oder gar nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Frage komme. Auch in diesem Fall drohen den Angeklagten hohe Haftstrafen. Das Jugendgerichtsgesetz sieht nach dem Ausschluss anderer erzieherischer Maßnahmen unabhängig vom Straftatbestand Jugendhaft zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor. Dem 24-jährigen Enrico H. aus Bad Liebenwerda droht auch im Fall einer Verurteilung wegen Totschlags lebenslängliche Haft, wenn das Gericht auf einen besonders schweren Fall erkennt.

löb.

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